Die Rechtsanwältin Florina Ozegovic klärt über die juristischen Konsequenzen von Bombendrohungen sowie anderen Straftaten auf.
Rechtsanwältin Florina Ozegovic aus Klagenfurt und Feldkirchen bringt gegenüber „Kleine Zeitung“ Licht ins Dunkel, wenn es um die strafrechtlichen Konsequenzen von Bombendrohungen, Raub und Körperverletzungen geht. Sie erklärt auch, wer für die Kosten von Großeinsätzen aufkommen muss und wann Eltern haftbar gemacht werden können.
Strafrechtliche Konsequenzen bei Bombendrohungen
Laut Florina Ozegovic können Bombendrohungen verschiedene Straftatbestände erfüllen, abhängig von den Umständen. Eine mögliche Option ist die „gefährliche Drohung“, bei der eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren droht. Auch das Versenden von Drohungen über Messengerdienste wie WhatsApp kann als gefährliche Drohung gelten.
Anzahl betroffener Menschen bei Drohungen relevant
Die Anwältin betont die Relevanz des Landzwangs (§ 275 Strafgesetzbuch), bei dem die gesamte Bevölkerung oder ein großer Personenkreis betroffen ist. In solchen Fällen ist ebenfalls eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorgesehen. Ein „großer Personenkreis“ kann Teile der Bevölkerung oder eine zufällig zusammengewürfelte Gruppe, wie Schülerinnen und Schüler, betreffen.
Weitere mögliche Straftatbestände
Ozegovic erklärt, dass ein Täter, der eine falsche Warnung an die Polizei sendet, den Straftatbestand der Vortäuschung einer strafbaren Handlung erfüllt. Dies wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen geahndet.
Wie hoch sind die Einsatzkosten?
Laut der Anwältin können diejenigen, die für den Vorfall verantwortlich sind oder deren Eltern, für die Einsatzkosten zur Rechenschaft gezogen werden. Die Höhe hängt vom erforderlichen Aufwand zur Identifizierung der vermeintlichen Bombe und der Täter ab. Diese Kosten können zwischen mehreren Tausend und bis zu 10.000 Euro betragen.
Ein häufig unterschätztes Verbrechen
Ozegovic nennt als Beispiel den Raub (§ 142 StGB), bei dem Gewalt oder Drohung zur unrechtmäßigen Bereicherung eingesetzt wird. Die Strafe dafür beträgt zwischen einem und zehn Jahren Haft.
Ein 14-Jähriger, der einen 12-Jährigen festhält und ihm Geld wegnimmt, könnte einen minderschweren Raub begehen. Die Strafe dafür beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe, wobei der Strafrahmen für Jugendliche häufig reduziert wird. Rechtsanwältin Ozegovic erklärt, dass dieser minderschwere Raub vorliegen kann, wenn der Täter ohne erhebliche Gewaltanwendung agiert und die Beute von geringem Wert ist.
Körperverletzungen und ihre Strafen
Laut Aussage von Ozegovic ist das Thema der Körperverletzung sehr komplex. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Körperverletzung, nämlich fahrlässige und vorsätzliche. Die fahrlässige Körperverletzung tritt oft bei Verkehrsunfällen auf, wo der Fahrer normalerweise keine Absicht hat, jemanden zu verletzen. Wenn man für fahrlässige Körperverletzung verurteilt wird, kann man mit bis zu drei Monaten Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Auf der anderen Seite ist die vorsätzliche Körperverletzung in den Paragrafen 83 bis 87 des Strafgesetzbuches festgelegt. Die Strafe dafür kann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen, abhängig von der Schwere der Verletzung, betragen.
Strafmündigkeit und unmündige Minderjährige
Straftaten, die von Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren begangen werden, können nach dem Jugendgerichtsgesetz verfolgt werden. Allerdings sind die Strafrahmen in der Regel geringer als bei Erwachsenen. Das Maximum der möglichen Strafen wird halbiert und das Minimum entfällt.
Kinder unter 14 Jahren gelten als unmündig und sind somit nicht strafrechtlich verantwortlich. Es können jedoch Erziehungsmaßnahmen, wie die Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung oder der Ausschluss von der Schule, verhängt werden.