Ein Sozialbetreuer verstarb, während ein kleiner Junge (5) überlebte: Tragödie in Villach bleibt juristisch folgenlos.
Der tödliche Sturz eines Sozialbetreuers und eines fünfjährigen Kindes in einen 20 Meter tiefen Brunnenschacht in Villach, Kärnten, im April 2018 bleibt ohne rechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat die Ermittlungen nach fünf Jahren eingestellt.
Keine Verantwortlichkeit für die Grundstückspflege feststellbar
Die Tragödie ereignete sich im Stadtteil Landskron, als der 56-jährige Sozialpädagoge mit dem damals fünfjährigen Jungen das Grundstück durchstreifte. Beide fielen in den Brunnenschacht, wobei der Sozialbetreuer sein Leben verlor und der Junge acht Stunden auf dessen Leiche ausharren musste, bevor er gerettet wurde.
Die Ermittlungen zu diesem Fall mussten eingestellt werden. Es war nicht mehr feststellbar, wer für die Betreuung des Grundstückes zuständig gewesen ist.
StA-Sprecher Markus Kitz
Rettung nach acht Stunden aus dem überwucherten Schacht
Die zu diesem Zeitpunkt bereits alarmierten Rettungskräfte konnten zunächst keine Spur von den Vermissten finden. Schließlich führte ein Hinweis eines Anwohners sie zum von Gestrüpp bedeckten Brunnenschacht, aus dem leises Wimmern zu hören war. Ein Mitglied der Hauptfeuerwache Villach seilte sich ab und befreite den Jungen gegen 22.30 Uhr aus dem engen Schacht. Der Junge überlebte das Unglück mit nur leichten Verletzungen, während für den Sozialbetreuer jede Hilfe zu spät kam.
Jahrelange Ermittlungen blieben erfolglos
Trotz jahrelanger Ermittlungen von Polizei, Experten und Staatsanwaltschaft konnte die Frage der Verantwortung für die Grundstückspflege und damit für die Sicherung des Brunnenschachtes nicht geklärt werden, zumindest nicht in einem Umfang, der für eine Anklage und Verurteilung ausreichend gewesen wäre.