Die Verordnung für waldbrandgefährdete Gebiete im gesamten Stadtgebiet von Villach wurde aufgehoben.
Seit dem 21. März 2023 waren offene Feuer in Waldnähe aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr verboten. Die Maßnahme wurde aufgrund der langanhaltenden Trockenheit ergriffen. Nun konnte die Verordnung aufgehoben werden.
Kein Kavaliersdelikt
Die Verwendung offenen Feuers oder sonstiger feuergefährlicher Gegenstände war während der Verbotszeit in Wäldern und an Waldrändern bzw. in Waldnähe untersagt. Ein Verstoß gegen ein solches Gesetz ist kein Kavaliersdelikt. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 7270 Euro oder einer Freiheitsstrafe von vier Wochen geahndet werden.