Das Verfahren gegen Miklautz wurde mittels Weisung eingestellt und die sichergestellten Datenträger wurden zurückgegeben.
Die Oberstaatsanwaltschaft Graz wurde über Medienberichte zur Sicherstellung von Miklautz’ Datenträgern informiert und forderte daraufhin die Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu einer Berichterstattung auf. Nach Prüfung des Berichts und der zugehörigen Akten kam die Oberstaatsanwaltschaft Graz im Einklang mit dem Bundesministerium für Justiz zur Entscheidung, das Verfahren gegen Miklautz einzustellen und die beschlagnahmten Datenträger sofort auszuhändigen.
Position zur Veröffentlichung von Amtsgeheimnissen
Die alleinige Veröffentlichung eines Amtsgeheimnisses, das von Dritten preisgegeben wurde, unterliegt nicht dem Strafgesetzbuch. Das Verfahren gegen die Personen, die des Verrats verdächtigt werden, bleibt jedoch bestehen. In diesem Zusammenhang wurde die Staatsanwaltschaft Klagenfurt auf die Wichtigkeit des Schutzes von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen hingewiesen.
Das Justizministerium bestätigt die Korrektur von „rechtlichen Fehlern“ in dieser Causa.