Ob man im Inland oder Ausland Urlaub macht: Es ist wichtig, die Reise gründlich zu organisieren. Das barrierefreie Reisen stellt noch oft eine Herausforderung dar.
Aus Mangel an Wissen denken viele Hoteliers und Vermieter nicht umfassend an Barrierefreiheit. Zimmer, die als ‚barrierefrei‘ bezeichnet werden, erfüllen häufig nicht die nötigen Anforderungen. Daher empfiehlt Barbara Reiter, Mobilitätsberaterin beim ÖAMTC für Menschen mit Behinderung, besonders diesen Gruppen, ihren Urlaub detailliert zu planen und sich über Barrierefreiheit sowohl in der Unterkunft, auf der Anreise, als auch im Urlaubsort zu erkundigen. Sie gibt wichtige Ratschläge:
- Unterkunft: Um zu gewährleisten, dass Hotels und Zimmer die benötigte Barrierefreiheit bieten, sollte man die Unterkunft vorher kontaktieren. Ein zu hoch hängender Spiegel, nicht zugängliche Lichtschalter, fehlender Platz im Badezimmer oder Stufen zum Lift können Hindernisse sein. Es ist ratsam, direkt bei der Unterkunft die eigenen Bedürfnisse zu erläutern. Auf der Webseite www.oeamtc.at/barrierefreireisen gibt es unter anderem eine Liste mit den wichtigsten Punkten zur Barrierefreiheit in der Unterkunft.
- Maut: In Österreich erhalten Menschen mit bestimmten Behinderungen eine kostenlose Vignette. Diese Regelung gilt jedoch nicht im Ausland. „In den beliebten Urlaubsländern der Österreicher:innen gibt es meist keine Mautermäßigungen für Tourist:innen mit Beeinträchtigungen“, so Reiter.
- Parken: Das Parken mit einem Behindertenausweis unterscheidet sich von Land zu Land, obwohl der EU-Parkausweis allgemein akzeptiert wird. In Österreich darf man mit solch einem Ausweis in Kurzparkzonen ohne Zeitbeschränkung kostenlos parken. In Kroatien ist das jedoch nicht der Fall. Daher ist es sinnvoll, sich vor Reisebeginn über die jeweiligen nationalen Regelungen zu erkundigen.
- Fahrverbotszonen in Italien: Viele italienische Stadtzentren haben eine „Zona traffico limitato“ (ZTL). Die Einfahrt ist nur mit einer Genehmigung gestattet. Menschen mit Behinderungen können oft ihren EU-Parkausweis vorab registrieren und dann in die ZTL einfahren. Da die Regelungen je nach Ort variieren, sollte man seine Route im Voraus gut durchdenken und sich frühzeitig informieren. Der ÖAMTC-Routenplaner zeigt ZTLs an und erleichtert die Planung: https://www.oeamtc.at/routenplaner/.
- „Euro-Key“: Einige öffentliche Einrichtungen wie Toiletten, Treppenlifte, Aufzüge, Schranken und Garderoben nutzen europaweit das „Euro-Key-Schließsystem“. Nur berechtigte Personen haben damit Zugang. Dieser Schlüssel kann beim Österreichischen Behindertenrat kostenlos beantragt werden.
- Vorerkrankungen: Wer Vorerkrankungen hat, sollte sich vor Reiseantritt eine Bescheinigung geben lassen, die die Reisetauglichkeit bestätigt. Dies ist wichtig für den Fall, dass Versicherungen oder der ÖAMTC-Schutzbrief benötigt werden.