Der Katastrophenfonds wurde ins Leben gerufen, um Menschen, die von Naturkatastrophen betroffen sind, finanziell bei der Wiederherstellung von Elementarschäden zu helfen.
Voraussetzungen zur Beantragung: Berechtigt zur Antragstellung sind sowohl natürliche als auch juristische Personen (jedoch nicht Gebietskörperschaften) und zudem Gruppierungen mit gemeinsamem Interesse wie Weggemeinschaften. Die Berechtigung besteht dann, wenn der Katastrophenschaden in ihrem Vermögen entstanden ist oder wenn das katastrophale Ereignis gravierende Auswirkungen auf ihren Lebensbereich hatte.
Antragsverfahren: Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Schadensfall bei dem Gemeindeamt eingereicht werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Schaden entstanden ist. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist bis zu einem Jahr verlängert werden.
Genaueres finden Sie hier.