Klagenfurt bietet einkommensschwachen Familien und Alleinerziehenden ab September 2023 Schulstartgeld. Details zur Beantragung und Voraussetzungen hier.
Ab 1. September 2023 können einkommensschwache Familien und Alleinerziehende in Klagenfurt das Schulstartgeld beantragen. Es werden bis zu 100 Euro pro schulpflichtigem Kind bereitgestellt. Die Anträge sind bei der Sozialabteilung der Stadt einzureichen.
Finanzielle Herausforderungen zum Schulbeginn
Der bevorstehende Schulstart bringt für viele Familien und Alleinerziehende erhebliche finanzielle Belastungen. Die Auswirkungen der Teuerungswelle vergrößern diese Schwierigkeiten weiterhin.
Wer hat Anspruch auf das Schulstartgeld?
Alleinerziehende mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis zu 1.750 Euro und Familien bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro können dieses Geld beantragen. Die Unterstützung gilt für Einkäufe ab dem 1. August 2023, die im Zusammenhang des Schulstarts stehen. Gefördert werden Anschaffungen für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren, die im gemeinsamen Haushalt leben. Die maximale Unterstützung pro Kind beträgt 100 Euro und erfolgt mittels bewährter Cashback Aktion.
Alle Eltern wissen, dass der Schulbeginn mit hohen Kosten verbunden ist. In schwierigen Zeiten ist das Schulstartgeld für einkommensschwache Familien daher eine äußerst wichtige Unterstützung.
Sozialreferent Bürgermeister Christian Scheider
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen zum Schulstartgeld können Interessierte die Abteilung Soziales unter den Nummern 0463 537 – 4777, 4739 und 4713 kontaktieren oder eine E-Mail an soziales@klagenfurt.at senden.
Nähere Informationen zu weiteren Hilfsprogrammen der Stadt befinden sich auf www.klagenfurt.at.