Drei einstimmige Beschlüsse konnten gefasst werden – Valorisierung der Kostenhöchstsätze in Betreuung vulnerabler Gruppen, Neuausrichtung der Grundversorgung und Sicherstellung des Aufenthalts von aus Ukraine Vertriebenen.
In Finkenstein am Faaker See kamen die Flüchtlingsreferentinnen und -referenten der Bundesländer zu einer Sitzung zusammen. Unter dem Vorsitz der Kärntner Landesrätin Sara Schaar wurden gemeinsam mit Innenminister Gerhard Karner und weiteren Landesräten bedeutsame Themen erörtert und in einer darauffolgenden Pressekonferenz dargestellt.
Drei einstimmige Beschlüsse konnten getroffen werden
In der Sitzung wurden drei einstimmige Beschlüsse gefasst. Darunter die Valorisierung der Kostenhöchstsätze für die Betreuung vulnerabler Gruppen, die Neuausrichtung der Grundversorgung und die Klärung des Aufenthalts der aus der Ukraine vertriebenen Personen, deren aktueller Status im März 2024 endet. Schaar betonte die Wichtigkeit der getroffenen Entscheidungen und wies auf die noch zu meisternden Herausforderungen hin.
Minister Karner über die Notwendigkeit von Anpassungen
Innenminister Karner merkte an, dass die gegenwärtige Unterbringungssituation teilweise die Belastungsgrenzen überschritten habe. Er unterstrich die Notwendigkeit, das System zu schützen und Missbrauch zu verhindern, wobei Maßnahmen wie verschärfte Grenzkontrollen und beschleunigte Asylverfahren bereits eingeführt wurden. Ein besonderes Augenmerk lag auf der Verantwortung für die Unterbringung und Betreuung vulnerabler Gruppen, für die, also für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) und Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ein Pilotprojekt in Wien ins Leben gerufen wurde. Dieses Projekt, welches sich auf die realen Kosten der Unterstützung konzentrieren soll, wird von den Bundesländern sorgfältig beobachtet, die auch die Möglichkeit haben, sich anzuschließen.
Kostenhöchstsätze für vulnerable Gruppen wurden erhöht
Daniela Winkler, Landesrätin aus dem Burgenland, hob die positiven Entscheidungen hervor, die in Bezug auf die Kostenhöchstsätze für vulnerable Gruppen getroffen wurden. Konkret seien es jetzt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe 112 Euro (zuvor 95), für UMF in der Kinder- und Jugendhilfe 130 Euro (zuvor 95 Euro), in der Sonderbetreuung 60 Euro (zuvor 48 Euro) und in der Sonderunterbringung 3.360 Euro im Monat (davor 2.480 Euro).
Bis Dezember planen die Bundesländer, das Wiener Pilotprojekt gründlich zu überprüfen und anzupassen, um den spezifischen Bedingungen in den verschiedenen Bundesländern gerecht zu werden. Weitere Gespräche dazu sind für Dezember in Wien geplant.
Verpflichtende gemeinnützige Hilfstätigkeiten
Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer aus Oberösterreich sprach die Notwendigkeit einer Neuausrichtung der Grundversorgung an. Bisher sei es „ein Dach über dem Kopf und ein Warten auf den Bescheid“. Das sei zu kurz gegriffen. Ein neuer Ansatz soll Asylwerbende zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten verpflichten, um aktiv zur Integration beizutragen und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu fördern. Derzeit wird die rechtliche Grundlage für diese Initiative geprüft.
Zudem betonte er die Dringlichkeit, den rechtlichen Status der aus der Ukraine vertriebenen Personen nach dem Ablauf ihrer derzeitigen Aufenthaltsgenehmigung im März 2024 zu klären. Als erster Schritt soll die aktuelle Verordnung um ein Jahr verlängert werden.
Wir wollen den Menschen aus der Ukraine auch danach Perspektive und vollen Zugang zum Arbeitsmarkt geben.
Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer aus Oberösterreich