Das Alm- und Weideschutzgesetz ermöglicht schnellere Eingriffe bei Wolfangriffen, unabhängig von der Anzahl gerissener Tiere. Martin Gruber plant, die Entnahme von Schadwölfen auf gesetzlicher Ebene zu heben.
Die wachsende Präsenz des Wolfs in ganz Österreich stellt die Landwirtschaft vor zunehmende Herausforderungen. Kärnten, das bereits mit seiner Wolfsverordnung eine Vorreiterrolle eingenommen hat, plant nun, einen Schritt weiterzugehen, da die aktuelle Kärntner Verordnung im Januar 2024 ausläuft.
Mein Plan ist es nur mehr den Risikowolf mittels Verordnung zu regeln, aber die Entnahme von Schadwölfen auf gesetzliche Ebene zu heben.
Martin Gruber
Bisher war der Abschuss eines Schadwolfes an die Anzahl der von ihm gerissenen Nutztiere gekoppelt. Die Erfahrung aus der Praxis hat jedoch gezeigt, dass diese Regelung zu lange dauert, bis auf Almen eingegriffen werden kann.
Das 1. Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz
Das geplante 1. Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz zielt darauf ab, vorab zu prüfen, auf welchen Almen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind. Diese sollen dann als Almschutzgebiete ausgewiesen werden. In solchen Gebieten soll die Entnahme von Wölfen nicht mehr von der Anzahl der Risse abhängig sein.
Schon beim ersten Angriff wird dort eine Entnahme möglich sein. Und damit schaffen wir die Basis für ein noch rascheres Agieren!
Martin Gruber
Gesetzesentwurf geht in Kürze in Begutachtung
Der Gesetzesentwurf soll in Kürze zur Begutachtung vorgelegt werden und bereits für die Alm- und Weidesaison 2024 gelten. Eine Verordnung zum Risikowolf soll unmittelbar nach Auslaufen der derzeit bestehenden Regelung in Kraft treten.