Im Zeitraum vom 6. bis 13. November 2023 haben österreichische Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“, „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“ und „Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren“ zu unterzeichnen.
Vom 6. bis 13. November 2023 besteht die Möglichkeit, drei Volksbegehren online oder in jeder Gemeinde zu unterzeichnen. Die drei Volksbegehren sind „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“, „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“ und „Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren“. In der Einleitungsphase wurden für jedes dieser Begehren die erforderlichen Unterstützungserklärungen übertroffen. Diese Erklärungen werden für das Eintragungsverfahren angerechnet, somit ist eine weitere Unterschrift für Unterstützer nicht möglich.
Wer bisher keines der Volksbegehren unterstützt hat, kann dies im angegebenen Zeitraum tun, entweder online über Handy-Signatur/ID-Austria oder in den Eintragungslokalen der Gemeinden.
Etwa 6,3 Millionen Menschen in Österreich sind berechtigt, die Volksbegehren zu unterstützen. Um unterschreiben zu dürfen, muss man am letzten Tag der Eintragungsperiode, dem 13. November 2023, wahlberechtigt zum Nationalrat sein, was österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres und kein Ausschluss vom Wahlrecht voraussetzt. Zudem muss man zum Stichtag des Volksbegehrens, dem 2. Oktober 2023, in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen gewesen sein.
Vorläufigen Ergebnisse der Volksbegehren
Am 13. November 2023 werden nach dem Ende des Eintragungszeitraums um 20.15 Uhr die vorläufigen Ergebnisse der Volksbegehren auf der Webseite www.bmi.gv.at/volksbegehren veröffentlicht.
Online-Eintragung der Volksbegehren
Die Online-Eintragung der Volksbegehren im Eintragungszeitraum ist hier zu finden.