Mit der Einführung der Haushaltsabgabe im Jahr 2024 sind Registrierungspflichten für die neue ORF-Gebühr und potenzielle Strafzahlungen in Höhe von etwa 200 Euro verbunden.
Ab dem 1. Januar 2024 wird die bisherige Rundfunkgebühr, die sich nach dem Besitz von Empfangsgeräten richtete, durch die Haushaltsabgabe ersetzt. Das bedeutet, dass jeder österreichische Haushalt den ORF finanziert, unabhängig vom Vorhandensein von Geräten wie Fernsehern oder Radios.
Details zur neuen Haushaltsabgabe
Von 2024 bis 2026 beträgt die Haushaltsabgabe monatlich 15,30 Euro. Zusätzlich fällt eine Landesabgabe an. Die ORF-Abgabe ist nur für die Hauptwohnsitzadresse zu entrichten. Für Nebenwohnsitze und Ferienwohnungen entfällt die Pflicht.
Registrierungspflicht und Strafzahlungen
Laut einem Bericht der Kronen Zeitung erhalten Haushalte, in denen bisher niemand bei der GIS gemeldet ist, ein Aufforderungsschreiben. Darin wird zur Anmeldung für die neue ORF-Gebühr gebeten, um eine Strafzahlung zu vermeiden. An jedem Hauptwohnsitz, wo bislang keine Person bei der GIS registriert wurde, muss sich mindestens ein Erwachsener anmelden.
Diese Regelung betrifft auch Haushalte ohne Radio- oder TV-Gerät. Nichtbefolgung kann zu einer Strafe von etwa 200 Euro führen.
Ausnahmen von der Registrierungspflicht
Personen, die bereits ein Radio oder TV-Gerät registriert haben und GIS-Gebühren entrichten oder einen gültigen Befreiungsbescheid für ihren Wohnsitz besitzen, müssen sich nicht neu anmelden.