Die Sozialpartner im Eisenbahnbereich, die Gewerkschaft vida und der Fachverband Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), haben eine Anpassung des Gehaltsabschlusses vom letzten Jahr vorgenommen. Der Abschluss ist zwei Jahre gültig. Daher ist seine Gültigkeit bis November 2024 festgelegt.
Im Dezember 2023 tritt der zweite Teil des Abschlusses in Kraft, der auf der durchschnittlichen Inflation der letzten 12 Monate basiert. Als Reaktion auf die anhaltend hohe Inflation werden die kollektivvertraglichen und tatsächlichen Gehälter um mindestens 8,3 Prozent angehoben. Diese Erhöhung gilt ebenfalls für Zulagen und Nebengebühren.
Die Sozialpartner haben zudem beschlossen, eine für Februar 2024 geplante Maßnahme vorzuziehen. Demnach werden die Einstiegsgehälter rückwirkend per 1. Dezember 2023 um mindestens 190 Euro erhöht, was in diesen Bereichen eine Lohnerhöhung von 9,7 Prozent entspricht.
Konstruktive Gespräche und vernünftiger Abschluss
Gerhard Tauchner, Vorsitzender des Fachbereichs Eisenbahn in der Gewerkschaft vida, äußerte sich zufrieden über den Abschluss. Er betonte, dass dieser solidarische Abschluss darauf abzielt, diejenigen Einkommensgruppen zu unterstützen, die am meisten unter der Inflation leiden. Die Erhöhung der Einstiegsgehälter über der Inflationsrate soll die Lebenshaltungskosten der Bahnbeschäftigten abdecken und die Rekrutierung neuer Arbeitskräfte unterstützen.
Wir haben bereits im vergangenen Jahr mit dem Abschluss bis November 2024 einen guten Grundstein gelegt. Das waren heute konstruktive Gespräche auf Augenhöhe, in denen wir vernünftig und unaufgeregt die aktuellen Zahlen analysiert und den KV dementsprechend angepasst haben. Genauso muss Sozialpartnerschaft agieren, vorausschauend im Sinne der gesamten Branche. Wir sind eine Zukunftsbranche mit verlässlichen Unternehmen und ohne uns ohne mehr Verkehr auf der Schiene werden wir die Klimaziele nicht erreichen. Es liegt also in unserem gemeinsamen Interesse, unsere Mitarbeiter:innen in den Unternehmen zu halten und neue für die Schiene zu gewinnen.
Thomas Scheiber, Obmann des Fachverbandes Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich
Verbesserungen im KV-Rahmenrecht
In den Verhandlungen einigten sich die Sozialpartner auch auf Verbesserungen im kollektivvertraglichen Rahmenrecht. Dazu gehören Erleichterungen bei der Aufzeichnung von Arbeitszeiten, Verbesserungen im Bereich der mobilen Reisendenbetreuung und die Ermächtigung zur Auszahlung einer abgabenfreien Mitarbeiterprämie.