Am 1. Januar 2024 tritt die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters für Frauen in Kraft. Bis zum Jahr 2033 wird das Regelpensionsalter für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, auf 65 Jahre angehoben.
Obwohl die Anhebung des Pensionsalters vor der Tür steht, schaut die Regierung zu und ignoriert, dass bereits jetzt jede dritte Frau nicht aus der Berufstätigkeit in die Pension wechselt.
Korinna Schumann, Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende des ÖGB
Sie kritisiert die mangelnde Aufklärung und betont: „Wie sollen Frauen es dann schaffen, bis 65 zu arbeiten, wenn es die körperliche Belastung in vielen Branchen nicht zulässt, bis 60 zu arbeiten.“
Schumann verweist auf den Arbeitsklima-Index 2022, wo rund ein Drittel der befragten Frauen angegeben hatten, über die Änderungen des Pensionsantrittsalters nicht informiert zu sein. Selbst unter den direkten Betroffenen, den über 50-Jährigen, gaben 13 Prozent an, nichts von den bevorstehenden Veränderungen zu wissen, und weitere 13 Prozent waren sich unsicher, ob sie schon davon gehört haben.
Altersgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen gefordert
„Es ist illusorisch zu glauben, dass Frauen etwa in der Pflege oder Produktion bis 65 arbeiten können. Die Arbeitgeber müssen handeln“, so Schumann und fordert in diesem Zusammenhang eine altersgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die durch betriebliche Gesundheitsangebote, altersadäquate Arbeitszeitmodelle, veränderte Arbeitsorganisation und den Abbau von negativen Stereotypen gegenüber älteren Beschäftigten erreicht werden kann. Schumann betont außerdem die Notwendigkeit besserer Weiterbildungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer:innen.
Wiedereinführung eines Bonus-Malus-Systems für Betriebe
Gefordert sind aber nicht nur die Arbeitgeber, sondern Politik und Gesetzgeber. Eine zentrale Forderung des ÖGB ist die Wiedereinführung eines Bonus-Malus-Systems für Betriebe. Dieses System sah vor, dass Unternehmen, die überdurchschnittlich viele ältere Arbeitnehmer:innen beschäftigen, einen Bonus erhalten, während solche, die unter dem Branchendurchschnitt liegen, einen Malus zahlen müssen.
Weitere Forderungen des ÖGB beinhalten einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen durch Pflegeangebote, den Ausbau flächendeckender, beitragsfreier und hochqualitativer Kinderbildungseinrichtungen ab dem ersten Geburtstag des Kindes sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Langzeit- und Altersarbeitslosigkeit, einschließlich innovativer Formen von Arbeitszeitverkürzung. „Zudem braucht es eine Ausweitung der Schwerarbeitspension“, so Schumann.
„Bundesregierung profitiert von der eigenen Untätigkeit“
„Keine der Herausforderungen wird sich von selbst lösen. All das, was Schwarz-Grün jetzt nicht auf den Weg bringt, gibt man der nächsten Regierung mit“, sagt Schumann und kritisiert das Fehlen frauenpolitischer Antworten. Andererseits verwundere es nicht, immerhin profitiere die Bundesregierung von der eigenen Untätigkeit. Denn würden Frauen bis 60 oder ab 2033 bis 65 arbeiten, gibt es niemanden, der auf Enkelkinder oder pflegebedürftige Angehörige schaut. Immerhin übernehmen oft Omas – aus Mangel an Alternativen – die Betreuung der Kinder. „So muss die Regierung auch nicht für ausreichend Kinderbetreuung oder Pflege sorgen“, schließt Schumann.