Ab 2024 können Österreichs Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften bis zu 600 Euro als Sonderausgaben geltend machen.
In Österreich können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab dem kommenden Jahr bis zu 600 Euro an Kirchen und Religionsgesellschaften als Sonderausgaben absetzen. Dies ist eine Steigerung um 200 Euro gegenüber dem bisherigen Maximalbetrag von 400 Euro.
Unsere Kirchen haben eine lange Tradition als Stützen der Gesellschaft. Sie tragen nicht nur zur kulturellen und spirituellen Bereicherung bei, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt. Diese wichtige Rolle würdigen wir und unterstützen die fortlaufende Arbeit und den gesellschaftlichen Beitrag der Kirchen. Ab dem Veranlagungsjahr 2024 erfolgt eine weitere steuerliche Anerkennung, indem die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags von 400 Euro auf 600 Euro erhöht wird.
Finanzminister Magnus Brunner
Kultusministerin Susanne Raab: „Wir erhöhen in Zukunft den maximalen Kirchenabsetzbetrag von 400 auf 600 Euro. Das heißt, dass der Beitrag an Kirchen- und Religionsgemeinschaften bis zu einer höheren Grenze von der Steuer abgesetzt werden kann. Damit setzen wir eine wichtige Maßnahme, um Gläubige in Zeiten der Teuerung und Inflation auch bei ihrem Beitrag für Kirchen- und Religionsgemeinschaften zu entlasten, denn gerade in Krisenzeiten kann der Glaube wichtigen Halt geben.“