Angesichts der aktuell hohen Corona-Infektionszahlen klären Expertinnen und Experten des ÖGB auf, was Mitarbeiter derzeit beachten müssen.
Derzeit sind Zehntausende Menschen aufgrund des Corona-Virus offiziell krankgemeldet. Trotz der hohen Infektionszahlen gibt es momentan keine Maskenpflicht oder Quarantänebestimmungen. Aber viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind unsicher, wie sie sich verhalten sollten. Martin Müller, Arbeitsrechtsexperte beim ÖGB, und Claudia Neumayer-Stickler, Gesundheitsexpertin beim ÖGB, beantworten wichtige Fragen.
Das müssen Mitarbeiter derzeit beachten
Zunächst klären sie auf, dass bei einem positiven Testergebnis ohne Symptome dennoch Vorsicht geboten ist. Es wäre unvernünftig, trotz eines positiven Tests zur Arbeit zu gehen. Selbst wenn man noch keine Symptome hat, könnten diese jederzeit beginnen. Man sollte sich krankmelden und eine Krankenstandsbestätigung vom Arzt einholen. Wer Symptome hat, sollte zur medizinischen Abklärung und möglicher Krankschreibung den Vertrauensarzt aufsuchen.
Ein weiteres Thema ist die Forderung von Arbeitgebern nach Corona-Tests. Aktuell gibt es keine rechtliche Grundlage, dies zu verlangen. Sollte ein Arbeitgeber auf Tests bestehen und Mitarbeiter, die dies verweigern, vom Arbeitsplatz ausschließen, geht dies zu seinen Lasten. Die Mitarbeiter haben Anspruch auf Weiterzahlung ihres Lohns oder Gehalts.
Außerdem wird erklärt, dass es keine Verpflichtung gibt, sich für die Arbeit testen zu lassen. Eine Weigerung stellt keine Verletzung der Arbeitsvertragspflichten dar, und man kann nicht entlassen werden, wenn man sich nicht testen lässt. Falls Arbeitgeber freiwillige Tests anbieten, wird dies oft positiv aufgenommen, ohne Zwang oder Drohung.
ÖGB fordert Einbau von Luftfiltern
„Auch wenn uns der Gesetzgeber keine Vorgaben mehr im Umgang mit Corona macht, sollten wir uns noch immer dessen bewusst sein, dass es sich hierbei um eine stark ansteckende Viruserkrankung handelt, die in manchen Fällen sogar schwerwiegende Folgen haben kann“, hält Müller abschließend fest. „Dabei dürfen auch die entstehenden Belastungen des Gesundheitssystems und insbesondere die massiven Überlastungen des Gesundheitspersonals nicht außer Acht gelassen werden“, ergänzt Neumayer-Stickler.
Neumayer-Stickler erneuert ihre Forderung nach dem Einbau von Luftfiltern, etwa in Schulen.
Sie sind nämlich nicht nur eine gute Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Corona-Virus, auch andere Infektionskrankheiten können somit gut vorgebeugt werden.
ÖGB-Gesundheitsexpertin Claudia Neumayer-Stickler