Für diejenigen, die bisher keine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2018 durchgeführt haben, ist es wichtig zu wissen, dass die Frist dafür am 31. Dezember 2023 endet. Der AK-Präsident Günther Goach weist darauf hin, dass der Steuerausgleich rückwirkend für fünf Jahre möglich ist und mahnt, dem Fiskus kein Geld zu schenken. Er lädt Arbeitnehmer ein, sich bei Fragen an die AK-Steuerexperten zu wenden.
Bis zum Sonntag, dem 31. Dezember 2023, haben Arbeitnehmer Zeit, den Steuerausgleich für 2018 entweder mittels Formular oder online zu erledigen. Trotz der seit 2017 bestehenden Möglichkeit einer „Antragslosen Arbeitnehmerveranlagung“ verzichten viele Arbeitnehmer darauf, wodurch Millionen ungenutzt bleiben. Über die Arbeitnehmerveranlagung können bestimmte Abzugsposten mit der bereits bezahlten Lohnsteuer gegen verrechnet werden.
Vor allem Alleinverdiener und Alleinerzieher, Eltern mit Kindern, die Familienbeihilfe beziehen, Lehrlinge, Pendler und Beschäftigte, die im Laufe des Jahres ihren Dienstgeber gewechselt haben, nicht ganzjährig beschäftigt waren oder zwischen Voll- und Teilzeit gewechselt haben, profitieren vom Steuerausgleich. AK-Steuerexperte Horst Hoffmann rät auch Arbeitnehmern, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, den Lohnsteuerausgleich zu machen. Belege müssen zwar nicht beigelegt werden, sollten jedoch sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
Letzte Chance für das Jahr 2018
Goach appelliert an die Beschäftigten, diese letzte Chance für das Jahr 2018 nicht ungenutzt zu lassen.
Leider glauben immer noch viele, dass sich eine Arbeitnehmerveranlagung nicht auszahlt. Dabei ist ein Steuerguthaben fast immer drin.
AK-Präsident Günther Goach
Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung finden sich auf kaernten.arbeiterkammer.at/steuer oder telefonisch unter der Beratungsnummer 050 477–3001.