Kärnten bietet kostenlose Fahrten zur Berufsschule an, auch für zusätzliche Unterrichtszeiten. Landesrat Fellner betonte, dass diese Maßnahme nicht nur eine finanzielle Entlastung für die Berufsschüler darstellt, sondern auch einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leistet.
Lehrlinge, die sich für das „Arbeitszeitmodell mit Matura“ entscheiden, haben zusätzliche Unterrichtszeiten. Diese waren bisher nicht von der Lehrlingsfreifahrt abgedeckt. Das Land Kärnten hat diese Lücke nun geschlossen und ermöglicht den Lehrlingen die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Dafür investiert das Land jährlich 41.100 Euro.
Das ist eine wichtige Investition am richtigen Fleck. Sie erleichtert unseren Lehrlingen die finanzielle Situation und fördert gleichzeitig den nachhaltigen Charakter der Ausbildung.
Bildungsreferent Landesrat Daniel Fellner
Gratis Fahrt zur Berufsschule für zusätzliche Unterrichtszeiten
Mit dieser erweiterten Maßnahme werden jetzt auch die zusätzlichen Fahrten zur Berufsschule für die Lehrlinge des „Lehre mit Matura“-Ausbildungsmodells abgedeckt. Fellner betont, dass dieses Modell ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist und zusätzliches Engagement der Jugendlichen belohnt werden sollte. Er erwähnt die dringende Notwendigkeit von Fachkräften und die Bedeutung der Unterstützung in ihrer Ausbildung. „Wir alle wissen, dass die Lehrzeit keine ist, in der einen als junger Mensch der große Reichtum erwartet, dieses Geld sollte nicht für den Schulweg gebraucht werden“, fügt Fellner hinzu.
Er hebt hervor, dass das Förderprogramm zukunftsweisend und nachhaltig ist, da es die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel fördert und damit zum Umweltschutz beiträgt.
Die Umsetzung sieht vor, dass das Land Kärnten den Verkehrsverbund Kärnten jährlich mit 41.100 Euro unterstützt, um die durch die Freifahrten entstehenden Verluste auszugleichen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Freifahrten
Um die Freifahrten in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Kärnten, ein gültiger Lehrvertrag mit dem Zusatz „Lehre mit Matura“, Anmeldung an einer Kärntner Berufsschule, Besitz einer gültigen (Berufs-)Schülerfreifahrkarte der Kärntner Linien und Angabe der „Lehre mit Matura“-Zeiten bei der Antragsstellung.
Die Freifahrt gilt nur für die Tage oder Zeiträume, die für Lehrveranstaltungen benötigt werden. Entweder wird die Zeiterweiterung auf der regulären Schülerfreifahrtkarte vermerkt oder es wird eine eigene Fahrkarte ausgestellt, wobei in letzterem Fall der Eigenanteil der Schülerfreifahrt zu entrichten ist, falls dieser nicht bereits bei der regulären Freifahrt bezahlt wurde.