Die Gewerkschaften PRO-GE und GPA haben mit dem Fachverband der metalltechnischen Industrie eine Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel vereinbart. Diese Klausel richtet sich an Unternehmen mit hohem Personalkostenanteil.
„Die Härtefallregelung ist ein völlig neues Element im Kollektivvertrag. Das Ziel ist, Beschäftigung zu sichern und jene Unternehmen zu unterstützen, die derzeit sehr große wirtschaftliche Herausforderungen haben“, so die beiden Chefverhandler, Reinhold Binder (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA). Diese Regelung betrifft den aktuellen Kollektivvertragsabschluss, soll kommendes Jahr evaluiert werden und ist für eine Neuverhandlung im Herbst 2024 vorgesehen.
Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter grundsätzlich 10 Prozent
Seit dem 1. November 2023 werden die Ist-Löhne und -Gehälter um prinzipiell 10 Prozent erhöht, jedoch ist diese Erhöhung auf maximal 400 Euro pro Monat begrenzt. Unternehmen mit einem Personalkostenanteil über 75 oder 90 Prozent der Wertschöpfung können abweichen, basierend auf einer Formel, die Personalkosten und Betriebserfolg berücksichtigt.
Bis zum 22. Dezember 2023 müssen Unternehmen und Betriebsrat die Anwendung der Klausel den Kollektivvertragsparteien mitteilen. Die Erhöhung kann dann rückwirkend ab 1. November 2023 8,5 Prozent, maximal 340 Euro (bei über 75 Prozent Personalkostenanteil) bzw. 7 Prozent, maximal 280 Euro (bei über 90 Prozent Personalkostenanteil) betragen.
Ausgleichsmaßnahmen für Beschäftigte
Unternehmen und Betriebsrat müssen bis Ende Februar einen Ausgleich für die Beschäftigten festlegen. Der entfallende Teil der Erhöhung kann beispielsweise durch zusätzliche Freizeit oder Einmalzahlungen kompensiert werden.
Widerspruchsrecht und Ausgleichszahlungen
Die Kollektivvertragsparteien besitzen ein umfassendes Widerspruchsrecht. Bei Widerspruch müssen Löhne und Gehälter ab 1. Mai 2024 um 10 Prozent, maximal jedoch um 400 Euro monatlich erhöht werden. Zusätzlich ist eine Ausgleichszahlung für den Zeitraum der Abschmelzung vorgesehen.