Die BH Spittal an der Drau informiert über die Feuerwerksvorschriften für Silvester 2023: Feuerwerke sind generell verboten, außer es liegt eine Genehmigung von der Gemeinde bzw. der Bezirkshauptmannschaft vor.
Auf Anfrage von daili.at gab die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau Auskunft über die Regelungen für Feuerwerke zum Jahreswechsel 2023/2024. Demnach ist das Abfeuern von Feuerwerken prinzipiell untersagt, es sei denn, es liegt eine Genehmigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der jeweiligen Gemeinde vor. Bei Vorliegen einer solchen Genehmigung sind F1-Feuerwerke, also Kleinstfeuerwerke sowie F2-Feuerwerke, Kleinfeuerwerke erlaubt.
Für größere Feuerwerke ist eine Genehmigung durch die Bezirkshauptmannschaft erforderlich, und sie müssen von einem qualifizierten Pyrotechniker durchgeführt werden.
11 Großfeuerwerke im Bezirk Spittal an der Drau
Im Bezirk Spittal an der Drau sind insgesamt elf Großfeuerwerke geplant.
Feuerwerksregelungen am Millstätter See
Die MBN Tourismusmanagement GmbH hat bezüglich der „Feuerwerksregelungen am Millstätter See“ informiert, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein Verbot wegen Trockenheit oder ähnlichen Gründen ausgesprochen wurde.
Somit sind normale Feuerwerkskörper erlaubt. Ab Kaliber 15 mm benötigt man jedoch einen Schussmeister.
MBN Tourismusmanagement GmbH
Marktgemeinde Millstatt am See
Seitens der Marktgemeinde Millstatt am See heißt es, dass die landesüblichen Bestimmungen für Feuerwerke gelten. Eine Ausnahmeverordnung für bebaute Gebiete sei bisher nicht erlassen worden. Durch die Bezirksverwaltungsbehörde wurden zwei Großfeuerwerke am Millstätter See – außerhalb des bebauten Gebietes – genehmigt.
Marktgemeinde Seeboden am Millstätter See
Laut der Marktgemeinde gilt in Seeboden am Millstätter See das österreichweite Pyrotechnikgesetz. Daher sind die Bestimmungen bezüglich Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2, die im Ortsgebiet das ganze Jahr über verboten sind, in Seeboden dieselben wie im Rest des Landes.
Per Verordnung des Bürgermeisters ist es möglich, einzelne Ausnahmen zu genehmigen, sofern keine Gefahren für Personen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigungen vorliegen. In und nahe Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Kirchen ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern auch außerhalb des Ortsgebietes verboten. Nur gelernte Pyrotechniker dürfen Feuerwerke der Kategorie F3 und F4 abschießen, die eine Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft erfordern.
Stand: 29. Dezember 2023/12:32 Uhr