In Österreich gilt die situative Winterausrüstungspflicht. „Im benachbarten Ausland gibt es teils andere Bestimmungen bezüglich Winterbereifung“, weiß ÖAMTC-Reise-Expertin Yvette Polasek.
Seit dem 1. November bis zum 15. April besteht in Österreich eine situative Winterausrüstungspflicht. Yvette Polasek, Reise-Expertin des ÖAMTC, betont die Wichtigkeit, sich vor einer Fahrt in den Ski- und Winterurlaub über die länderspezifischen Regelungen zur Winterbereifung zu informieren, um Strafen zu vermeiden.
Zusätzlich zur Bereifung ist ein genereller Winter-Check des Fahrzeugs empfohlen. Dieser sollte die Überprüfung der Batterie, das Nachfüllen des Frostschutzes, die Kontrolle der Wischerblätter, das Imprägnieren von Gummidichtungen und einen Lampencheck umfassen.
Länderspezifische Regelungen
Italien
In Italien gibt es keine landesweite Regelung. Jede Provinz bestimmt eigenständig, wo und wann Winterreifenpflicht besteht. Polasek erwähnt beispielsweise, dass auf der Brennerautobahn A22 bis Affi und im Stadtgebiet von Bozen Winterreifen vom 15. November bis 15. April unabhängig von der Witterung Pflicht sind.
Deutschland
Deutschland hat eine situative, witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Bedingungen wie Schneeglätte oder Glatteis ist Winterbereifung erforderlich. Strafen beginnen bei 60 Euro. Bei winterlichen Verhältnissen erhöht sich die Strafe auf 80 Euro, wenn man aufgrund falscher Bereifung den Verkehr behindert.
Tschechien
In Tschechien gilt vom 1. November bis zum 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei Schnee, Eis und Matsch sowie Temperaturen unter vier Grad sind Winterreifen notwendig. Verstöße werden mit Strafen ab 75 Euro geahndet.
Ungarn
In Ungarn besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Jedoch kann die Nutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kurzfristig vorgeschrieben werden. Wenn Schneeketten aufgezogen sind, darf man maximal 50 km/h fahren.
Bei starkem Schneefall kann es sein, dass die Mitnahme von Schneeketten an der Grenze kontrolliert wird – hat man dann keine parat, kann die Einreise nach Ungarn verweigert werden.
ÖAMTC-Reise-Expertin Yvette Polasek
Slowakei
In der Slowakei ist die Verwendung von Winterreifen situationsabhängig vorgeschrieben. Bei schnee- und eisbedeckten Straßen dürfen Schneeketten verwendet werden.
Slowenien
In Slowenien ist die Nutzung von Winterreifen vom 15. November bis 15. März vorgeschrieben. Bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt diese Pflicht auch außerhalb dieses Zeitraums. Verkehrsteilnehmer ohne entsprechende Winterausrüstung riskieren eine Strafe ab 40 Euro. Sommerreifen sind in Verbindung mit Schneeketten erlaubt, wenn sie mindestens drei Millimeter Profiltiefe haben. Wer sein Fahrzeug oder den Anhänger nicht von Schnee, Eis, Wasser oder anderen Stoffen befreit, kann mit einer Geldbuße von 200 Euro belegt werden.
Schweiz
In der Schweiz gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht, aber Verkehrsbehinderungen durch ungeeignete Bereifung auf verschneiten Straßen können zu Geldstrafen führen. Bei einem Unfall unter Verwendung von Sommerreifen wird eine erhebliche Mithaftung in Betracht gezogen. Schneeketten sind Pflicht, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angezeigt wird.
Frankreich
In den französischen Bergregionen der Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika besteht vom 1. November bis 31. März eine permanente Winterreifenpflicht. Alternativ können Schneeketten auf Sommerreifen benutzt werden. Die Zonen werden durch Schilder am Anfang und Ende gekennzeichnet. Wenn man die Regeln nicht befolgt, können Strafen ab 135 Euro verhängt werden.
Unabhängig von gesetzlichen Regelungen empfiehlt der Mobilitätsclub die Verwendung von Winterreifen mit mindestens vier Millimeter Profiltiefe. Besonders bei Mietwagen sollte die Winterausstattung schriftlich bestätigt werden.