Aufgrund starker Schneefälle ist die Schneekettenpflicht für bestimmte Straßenabschnitte wieder in Kraft getreten.
Mit dem Wintereinbruch in Kärnten gilt nun auf bestimmten Straßen eine Schneekettenpflicht. Dies betrifft die Katschberg Straße, die Turracher Straße, die Metnitztal Landesstraße, die Seeberg Straße, die Weißensee Straße, die Klippitztörl Landesstraße, die Packer Bundesstraße und die Villacher Alpenstraße.
Schneekettenpflicht auf Kärntner Straßen
- B99 Katschberg Straße: Schneekettenpflicht zwischen Rennweg und Salzburg in beiden Richtungen.
- B95 Turracher Straße: Schneekettenpflicht ab Ebene Reichenau.
- L62 Metnitztal Landesstraße: Schneekettenpflicht über die Flattnitz.
- B82 Seeberg Straße: Schneekettenpflicht ab dem Seebergsattel für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.
- B87 Weißensee Straße: Schneekettenpflicht zwischen Weißbriach und Greifenburg.
- L91 Klippitztörl Landesstraße: Schneekettenpflicht ab dem Klippitztörl Pass.
- B70 Packer Bundesstraße: Schneekettenpflicht ab Twimberg.
- Villacher Alpenstraße: Hier besteht ebenfalls Schneekettenpflicht.
Quelle: Antenne Kärnten