Laut LHStv. Martin Gruber ist die erste Kärntner Weinbaurieden-Verordnung der nächste Schritt zur Professionalisierung. Kärnten verfügt nun über 56 klar abgegrenzte, gesetzlich verankerte Weinanbauflächen.
Der Weinbau in Kärnten entwickelt sich als zukunftsträchtiger Produktionszweig sehr positiv, was sich unter anderem in den Ergebnissen internationaler Verkostungen widerspiegelt. Derzeit sind 85 Betriebe in Kärnten im Weinanbau tätig und produzieren jährlich rund 500.000 Liter Wein. In den vergangenen Jahren wurde viel in die Qualitätssteigerung der Weine sowie in die Aus- und Weiterbildung der Winzer investiert.
Erste Kärntner Weinbaurieden-Verordnung beschlossen
Agrarreferent LHStv. Martin Gruber, der die Initiative ergriffen hat, erklärt: „Jetzt setzen wir den nächsten Schritt in Richtung Professionalisierung des Weinbaus in Kärnten.“ Auf seine Initiative hin wurde in der Landesregierung die erste Kärntner Weinbaurieden-Verordnung beschlossen.
Klar abgegrenzte und definierte Weinanbaufläche
Eine Riede ist eine klar abgegrenzte und definierte Weinanbaufläche, die aufgrund ihrer Lage und Bodenbeschaffenheit gleichwertige Weine hervorbringen kann.
Riedenweine sind als Qualitätsweine bekannt. Daher dient die Riedenverordnung dem Herkunftsschutz, aber auch der Vermarktung.
Agrarreferent LHStv. Martin Gruber
Die Auswahl der Rieden erfolgte in Abstimmung mit dem Kärntner Weinbauverband. Insgesamt 56 Rieden in Kärnten wurden per Verordnung festgelegt, was zu einem weiteren Qualitätsschub im Weinbau beitragen soll.