Heute fand die Gläubigerversammlung der SIGNA Development Selection AG statt. Sie befindet sich in einem Insolvenzverfahren. Das Gericht sieht keinen Grund, die Eigenverwaltung zu entziehen.
Wie der KSV1870 berichtet, fand am Montag, dem 15. Januar 2024, am Handelsgericht Wien die erste Gläubigerversammlung im Sanierungsverfahren der SIGNA Development Selection AG statt. Dabei informierte die Sanierungsverwalterin die Gläubiger erstmalig über die Entwicklungen im Insolvenzverfahren, das am 29. Dezember 2023 als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet wurde.
Verfahren wird mit Eigenverwaltung fortgeführt
Das Insolvenzgericht hat nach eingehender Berichterstattung durch die Sanierungsverwalterin bisher keine Gründe gesehen, die Eigenverwaltung aufzuheben. Deshalb wird das Verfahren als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung fortgesetzt.
Gläubigerausschuss beigeordnet
Die finanziellen Mittel für den weiteren Betrieb der SIGNA Development Selection AG sind vorerst gesichert. Schon bei der Eröffnung des Verfahrens wurde ein Gläubigerausschuss eingerichtet, dem auch der KSV1870 als größter Gläubigerschutzverband angehört.
Mit der Einrichtung eines Gläubigerausschusses wurde vom Insolvenzgericht bereits zu Beginn des Verfahrens ein wichtiger Schritt für eine transparente Abwicklung des Sanierungsverfahrens gesetzt.
MMag. Karl-Heinz Götze
Prüfungs- und Berichtstagsatzung
Am 26. Februar 2024 findet eine weitere wichtige Versammlung am Handelsgericht Wien statt, die Prüfungs- und Berichtstagsatzung. MMag. Karl-Heinz Götze weist darauf hin, dass nach dieser Versammlung eine erste Einschätzung über das Ausmaß der zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten möglich sein wird. Gläubigerforderungen können bis zum 12. Februar 2024 angemeldet werden.
Entscheidende Sanierungsplantagsatzung
Die entscheidende Sanierungsplantagsatzung für das Schuldnerunternehmen und die Gläubiger wird für den 18. März 2024 angesetzt. Die SIGNA Development Selection AG bietet eine Sanierungsplanquote von 30 Prozent, zahlbar innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplans.
Die Prüfung der Angemessenheit des Sanierungsplanvorschlages innerhalb von 90 Tagen bleibt wie auch bei der SIGNA Holding GmbH sowie der SIGNA Prime Selection AG eine Herkulesaufgabe.
MMag. Karl-Heinz Götze vom KSV1870