Das Bundesdenkmalamt hat das Gipfelkreuz des Großglockners, das erste und zugleich höchste Gipfelkreuz Österreichs, unter Denkmalschutz gestellt. Nach Abschluss des Verfahrens ist der Bescheid zur Unterschutzstellung jetzt rechtskräftig.
Das im Jahr 1880 errichtete Gipfelkreuz des Großglockners ist somit das einzige seiner Art unter Denkmalschutz in Österreich. Es befindet sich auf dem Großglockner, dem höchsten Berggipfel des Landes, welcher 3.798 Meter hoch in den Zentralalpen der Ostalpen im Nationalpark Hohe Tauern liegt. Dieser Park ist das größte Schutzgebiet Mitteleuropas.
ÖAK ist Eigentümer des Großglockner-Gipfelkreuzes
Der Österreichische Alpenklub (ÖAK) ist eine leistungsorientierte Gemeinschaft von Bergsteigern, die sich durch die selbstständige Bewältigung schwieriger Touren in Fels und Eis auszeichnen. Der Klub ist nicht nur für seine künstlerischen, wissenschaftlichen, literarischen und medialen Beiträge zum Alpinismus bekannt, sondern auch als Eigentümer des Gipfelkreuzes und eines Teils der Gipfelfläche auf der Tiroler Seite des Großglockners. Viele der Erstbesteigungen am Großglockner wurden von Mitgliedern des ÖAK durchgeführt.
Die Unterschutzstellung haben wir als Eigentümer diskutiert, phasenweise waren wir auch skeptisch. Aber jetzt, wo es amtlich ist, dass ‚unser‘ Gipfelkreuz das erste geschützte Gipfelkreuz der Welt und auch das höchste Denkmal Österreichs darstellt, sind wir alle sehr stolz. Wir bedanken uns bei der Großglockner Hochalpenstraßen AG, die dieses Thema auf den Tisch gebracht hat und beim Bundesdenkmalamt für die Initiative und die professionelle und wertschätzende Kooperation.
Präsident Christian Zinkl, ÖAK
Initiative zur Unterschutzstellung
Die Idee zum Schutz des Gipfelkreuzes entstand 2018 nach einer Anregung von Gerd Pichler, dem Leiter für Spezialmaterien beim Bundesdenkmalamt, während einer Befahrung der Großglockner Hochalpenstraße. Die Großglockner Hochalpenstraßen AG, deren Straße selbst 2015 unter Denkmalschutz gestellt wurde, spielte eine wichtige Rolle in der Kommunikation und Abstimmung des Projekts. Nach weiteren Gesprächen und einer erneuten Prüfung im Sommer 2023 wurde die Denkmalwürdigkeit des Gipfelkreuzes bestätigt, und am 8. Februar 2024 wurde der Schutz rechtskräftig.
Gründe für die Unterschutzstellung
Ursprünglich gingen wir davon aus, dass das Gipfelkreuz vom Architekten des Wiener Rathauses, Dombaumeister Friedrich von Schmidt entworfen wurde, da sich Zeichnungen dazu von seiner Hand im Wien Museum erhalten haben. Seine Vorstellungen waren aber aufgrund der Größe und des Gewichts des Kreuzes damals nicht realisierbar. So entwarf ein Mitglied des Alpenklubs, Hermann Behrendt, eine besondere Konstruktion für das „Kaiserkreuz“, die aus 60 eisernen Einzelteilen bestand. Ein Bauteil durfte nicht schwerer als 16 kg sein. Das insgesamt ca. 300 kg schwere Gipfelkreuz wurde so in Einzelteilen auf den Gipfel getragen, wo es mit raffinierten Schraub- und Steckverbindungen zusammengebaut wurde. Die zu der damaligen Zeit übliche Nietverbindung für Eisenkonstruktionen war natürlich am Gipfel des Großglockners nicht anwendbar.
Dr. Gerd Pichler, Leiter der Abteilung für Spezialmaterien im Bundesdenkmalamt
Gutachten würdigt Bedeutung des Gipfelkreuzes
Das Gutachten des Bundesdenkmalamtes hebt die historische, künstlerische und kulturelle Bedeutung des Gipfelkreuzes hervor und begründet, warum seine Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Es symbolisiert nicht nur den höchsten Punkt Österreichs, sondern dokumentiert auch die Bedeutung des Alpinismus und der wissenschaftlichen Betrachtung der Gebirgswelt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Beim Entwurf des Gipfelkreuzes bedachte man auch technisch-wissenschaftliche Aspekte des frühen Alpinismus, indem man ein großes Quecksilber-Thermometer am Längsbalken montierte. Das existierte aber bereits um 1900 nicht mehr.
Dr. Gerd Pichler, Leiter der Abteilung für Spezialmaterien im Bundesdenkmalamt