Die Stadtgemeinde Spittal lädt zur aktiven Mitgestaltung des „Örtlichen Entwicklungskonzepts“ ein. Bürgerinnen und Bürger haben so die Möglichkeit, ihre Ideen und Vorschläge einzubringen.
Das „Örtliche Entwicklungskonzept“ dient in Spittal an der Drau für die nächsten zehn Jahre als Richtlinie für die Siedlungsentwicklung. Es bildet die Grundlage für den Flächenwidmungsplan und zielt darauf ab, Raumansprüche unter Berücksichtigung von Ressourcenknappheit, Konfliktminimierung und Umweltverträglichkeit zu ordnen. Dies soll eine nachhaltige Entwicklung sicherstellen und Fehlentwicklungen vermeiden.
Anpassung an das Kärntner Raumordnungsgesetz 2021
Mit dem neuen Kärntner Raumordnungsgesetz 2021, das am 1. Januar 2022 in Kraft trat, sind alle Gemeinden aufgefordert, ihre Planungsinstrumente zu aktualisieren. Die Stadt Spittal an der Drau hat daraufhin einen Entwurf für das „Örtliche Entwicklungskonzept“ erstellt.
Aufruf zur Bürgerbeteiligung
Die Stadtgemeinde Spittal an der Drau lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich am Planungsprozess zu beteiligen. Vorschläge zur künftigen Siedlungsentwicklung können während der Amtsstunden in der Abteilung 4 – Hochbau und Stadtentwicklung eingereicht werden. Die Vorschläge werden geprüft und können bei Zustimmung in das Konzept aufgenommen werden.