In Wolfsberg ist für Osterfeuer im verbauten Gebiet eine Genehmigung erforderlich. Die Formulare gibt es im Rathaus oder auf www.wolfsberg.at. Im unverbauten Gebiet müssen Feuer angemeldet werden.
Für die Durchführung von Osterfeuern in der Stadtgemeinde Wolfsberg gelten spezifische Vorschriften. Wer ein Osterfeuer im verbauten Gebiet entzünden möchte, benötigt eine Genehmigung durch die Stadtgemeinde. Diese Genehmigung muss bis Donnerstag, den 21. März 2024, bei der Baurechtsabteilung beantragt werden. Die entsprechenden Formulare sind im Rathaus oder online auf der Webseite www.wolfsberg.at verfügbar.
Feuer im unverbauten Gebiet
Für Osterfeuer im unverbauten Gebiet ist keine Genehmigung erforderlich, jedoch müssen diese Feuer bis Dienstag, den 26. März 2024, bei der Baurechtsabteilung angemeldet werden. Für Auskünfte, ob ein Gebiet als „verbautes“ oder „unverbautes“ Gebiet gilt, stehen die Telefonnummern 04352-537-307 oder 312 zur Verfügung.
Hinweise zur Durchführung
Es ist wichtig, nur unbehandeltes pflanzliches Material zu verbrennen. Zudem sind Löschmöglichkeiten bereitzuhalten.