Das erste Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz wurde im Landtag beschlossen. Das Inkrafttreten der neuen Regelung erfolge rechtzeitig für die Alm- und Weidesaison. Begleitende Verordnungen seien vorbereitet worden.
Der Kärntner Landtag hat das erste Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz verabschiedet. Die Entscheidung sei einstimmig getroffen worden. Die neuen Regelungen gelten ab dem 15. Mai 2024. „Mit dem Gesetz schlägt Kärnten einen neuen Weg im Umgang mit Schadwölfen ein, zum Schutz der traditionellen Almwirtschaft. Deshalb war mir eine Beschlussfassung noch im Frühjahr ein großes Anliegen“, sagt Gruber.
Eingreifen ab erster unmittelbarer Bedrohung erlaubt
Mit dem neuen Gesetz entfällt die bisherige Regelung, die in der Wolfsverordnung für Schadwölfe galt und vorschrieb, dass eine bestimmte Anzahl von Nutztieren getötet worden sein muss, bevor der Wolf zum Abschuss freigegeben wurde. Sie wird ersetzt durch eine gesetzliche Regelung, die den Jägern bereits ab der ersten unmittelbaren Bedrohung ein Eingreifen erlaubt.
Wir kommen endlich davon weg, tote Tiere zählen zu müssen. Kärnten nimmt somit erneut eine Vorreiterrolle im Umgang mit dem Wolf ein.
Agrar- und Jagdreferent LHStv. Gruber
Weitere notwendige Verordnungen
Um rechtliche Regelungslücken zu vermeiden, hat Gruber schon zwei weitere notwendige Verordnungen vorbereiten lassen. Die Verordnung, die festlegt, welche Kärntner Almen konkret zu Schutzgebieten erklärt werden, sowie eine neue Risikowolfs-Verordnung, damit es im Siedlungsgebiet weiterhin die Möglichkeit gibt, Problemwölfe zu vergrämen und, wenn nötig, zu entnehmen. Beide sollen im Mai in der Landesregierung beschlossen werden.