Die KV-Löhne und -Gehälter in der Elektro- und Elektronikindustrie steigen um 7,5 Prozent. Die Betriebsversammlungen machten den ersten Abschluss in der Frühjahrslohnrunde möglich.
Am 22. April 2024 fanden die Kollektivvertragsverhandlungen für die etwa 60.000 Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie (EEI) ihre Fortsetzung in der dritten Runde. Die Gewerkschaften PRO-GE und GPA erreichten spät am Montagabend eine Einigung mit den Arbeitgebern. Gemäß dem Abschluss steigen die kollektivvertraglich festgelegten Löhne und Gehälter um 7,5 Prozent. Die Ist-Löhne und -Gehälter erfahren eine Erhöhung um 6,8 Prozent. Auch die Einkommen der Lehrlinge werden um 7,5 Prozent angehoben. Gleichermaßen erhöhen sich Zulagen und Reiseaufwandsentschädigungen um 7,5 Prozent. Die Zulage für die zweite Schicht steigt um 78 Prozent und beträgt nun einen Euro pro Stunde.
Die nachhaltigen Lohn- und Gehaltserhöhungen sind ein gemeinsamer Erfolg der Betriebsrät:innen und Beschäftigten. Nur durch die Betriebsversammlungen war ein Abschluss in dieser Runde und dieser Höhe möglich. Sie haben auf Arbeitgeberseite für die notwendige Bewegung gesorgt. Wir haben uns von null auf 7,5 Prozent gesteigert.
Chefverhandler der Arbeitnehmer:innseite, Reinhold Binder (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA)
Die Kollektivvertragspartner beschlossen eine Qualifizierungsoffensive. In den kommenden Jahren ist geplant, Beschäftigte ohne einschlägige Berufsausbildung zu Fachkräften weiterzubilden.
Erhöhungen gelten mit 1. Mai 2024
Die beschlossenen Erhöhungen treten ab dem 1. Mai 2024 in Kraft. Diese Kollektivvertrags-Einigung für die Elektro- und Elektronikindustrie (EEI) markiert den ersten Abschluss in der industriellen Frühjahrslohnrunde dieses Jahres.
Der Abschluss im Detail
- KV-Lohn/-Gehalt: + 7,5 Prozent
- Neuer Mindestlohn/Neues Mindestgrundgehalt: 2.406,56 Euro
- Ist-Lohn/-Gehalt: + 6,8 Prozent
- Lehrlinge: + 7,5 Prozent
- Zulagen: + 7,5 Prozent
- Zulage für die 2. Schicht wird auf einen Euro erhöht
- Reiseaufwandsentschädigungen: + 7,5 Prozent
- Freizeitoption ist wieder möglich
- Geltungstermin: 1. Mai 2023
- Laufzeit: 12 Monate