Für den gesamten Bezirk Spittal an der Drau gilt ab sofort und bis auf Weiteres ein Verbot für jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich.
Wegen der aktuellen Witterungsbedingungen, insbesondere der Trockenheit, die das Risiko von Waldbränden deutlich erhöht, ist gemäß der Verordnung der BH Spittal an der Drau das Entfachen von Feuer sowie das Rauchen im Wald und in dessen Nähe (dies betrifft alle waldnahen Flächen, unabhängig von ihrer Kulturgattung) ab sofort und bis auf Weiteres untersagt.
Die Regelung gilt für den ganzen Bezirk Spittal an der Drau.
Verwaltungsübertretung
Wer gegen diese Vorschrift verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 17 Forstgesetz 1975.