Der Mallorca-Urlaub zahlreicher Kärntner verlief wegen eines defekten Ryanair-Flugzeugs und globaler IT-Probleme alles andere als gedacht. Urlauber konnten nicht von Klagenfurt aus wegfliegen. Die AK-Konsumentenschützer appellieren: „Melden Sie sich bei uns, wir prüfen Ihre Ansprüche!“
Die Reisenden hätten stundenlang in einem defekten und überhitzten Ryanair-Flugzeug in Palma verweilen müssen, bevor sie es verlassen konnten. Anschließend gerieten sie in das nächste Durcheinander: Andere Flüge waren voll und Ersatzflugzeuge standen nicht bereit. Am Flughafen in Klagenfurt gab es IT-Probleme, sodass Urlauber festsaßen.
Jenen Reisenden, die von Klagenfurt aus ihren Urlaub auf Mallorca nicht rechtzeitig antreten konnten, haben Anspruch auf eine Rückerstattung in der Höhe von zumindest 250 Euro.
AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer
Was steht Urlaubern laut EU-Fluggastrechte-Verordnung zu?
Welche Ansprüche die Urlauber laut EU-Fluggastrechte-Verordnung haben, die auf der spanischen Insel festsaßen, wird von den AK-Juristen nach Vorlage aller relevanten Unterlagen festgestellt.
Wenden Sie sich unbedingt an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten, um Ihre Rechte geltend zu machen. Das Service steht allen Kärntnerinnen und Kärntnern kostenlos zur Verfügung!
AK-Präsident Goach
Die Telefonnummer für den Konsumentenschutz lautet 050 477-2000.