Im Zuge einer Kontrolle durch die Finanzpolizei Ende Juni 2024 wurden in zwei Nagelstudios in Oberösterreich und Kärnten insgesamt zwölf Mitarbeiter:innen festgenommen.
Das erst 2024 eröffnete Nagelstudio in Oberösterreich geriet ins Visier der finanzpolizeilichen Beschäftigungskontrolle. Trotz mehrfacher Aufforderung konnten die 7 anwesenden Mitarbeitenden keine Ausweise zur Identitätsfeststellung vorlegen. Die hinzugezogene Fremdenpolizei konnte schließlich durch einen Hinweis einer Mitarbeiterin Kontakt zur Chefin des Nagelstudios aufnehmen, die zusicherte, umgehend mit den Ausweisen der Angestellten zu erscheinen.
Beim Abgleich der Ausweise stellte sich heraus, dass die Papiere anderer EU-Bürger vorgelegt wurden. Aufgrund dieser Täuschung wurden die 7 mutmaßlich illegal beschäftigten Personen vietnamesischer Herkunft von der Fremdenpolizei festgenommen.
Nagelstudio in Kärnten
Zeitgleich führte die Finanzpolizei eine Kontrolle in einem weiteren Nagelstudio der gleichen Betreiberin in Kärnten durch. Hierbei wurden 5 Personen verhaftet. Die vietnamesische Geschäftsbetreiberin sieht sich nun wegen Verstößen gegen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) vor Gericht verantworten.
Das Amt für Betrugsbekämpfung geht rigoros gegen Schwarzarbeit und den damit einhergehenden Steuer- und Abgabenbetrug vor. Diese Kontrollen sind unerlässlich, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, Arbeitnehmerrechte zu schützen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.
Finanzminister Magnus Brunner
Bei der erstmaligen unberechtigten Beschäftigung von mehr als drei Ausländern droht eine Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro pro unberechtigt beschäftigtem Ausländer, was in Summe bis zu 240.000 Euro betragen kann.