Der ARBÖ warnt vor Strafen im Ausland. Behörden in beliebten Urlaubsländern würden teilweise rigoros gegen ausländische Verkehrssünder vorgehen.
Die Behörden in beliebten Urlaubsländern der Österreicher wie Italien, Slowenien, Ungarn oder Kroatien ahnden laut ARBÖ jede noch so kleine Verfehlung im Straßenverkehr mit teils horrenden Strafen. „Leider“, so Johann Kopinits aus der ARBÖ-Rechtsabteilung, „bleibt den Autolenkern oftmals keine andere Möglichkeit, als die Strafe zu bezahlen. Auch wenn die rechtliche Deckung für das Eintreiben der Strafe durch den EU-Rahmenbeschluss über die Vollstreckung ausländischer Verwaltungsstrafen vorhanden ist, so ist die Vorgehensweise der ausländischen Behörden teils bedenklich. Dieser Rahmenbeschluss sieht vor, dass alle in einem Mitgliedstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen ab 70 Euro (Ausnahme Deutschland: bereits ab 25 Euro) EU-weit vollstreckt werden können.“
Oft melden sich betroffene Autolenker, die teils Monate nach dem Urlaubsaufenthalt mit unverhältnismäßigen Strafen konfrontiert werden. Dabei greifen die Behörden auf das gesamte Potpourri an möglichen Verkehrssünden zurück wie falsch Parken, Geschwindigkeitsübertretung oder nicht bezahlte Autobahngebühren. Belege wie bezahlte Parktickets sind dann meistens nicht mehr vorhanden, wodurch der Beweis, dass die Maut- bzw. Parkgebühr korrekt bezahlt wurde, nicht mehr möglich ist. Ferner werden die Strafen in der Folge oftmals auch direkt von Inkassobüros oder Anwälten aus Deutschland, Kroatien, Schweden oder England „eingetrieben“.
Wie soll man sich als Fahrzeughalter verhalten?
Das Wichtigste ist, dass man sich im Vorfeld der Urlaubsfahrt über die örtlichen Gegebenheiten erkundigt. Der ARBÖ-Informationsdienst informiert diesbezüglich gerne. Wenn es dennoch passieren sollte, dass man eine Strafe erhält, sollte man, wenn möglich, direkt vor Ort bezahlen, da so eine höhere Strafe vermieden werden kann. Wer die Zahlungsaufforderung nach Hause geschickt bekommt, sollte abklären, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist. Wenn ja, sollte die Strafe bezahlt werden, um höhere Strafforderungen zu entgehen.
Johann Kopinits aus der ARBÖ-Rechtsabteilung
Die ARBÖ-Rechtsabteilung bietet ihren Mitgliedern kostenlose telefonische Beratung zu Fragen des Verkehrsrechts, Versicherungsrechts und Konsumentenschutzes im In- und Ausland an.