Der Heizzuschuss 2024/2025 kann ab 1. Oktober 2024 bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Es gibt den großen Heizzuschuss in Höhe von 180 Euro und den kleinen Heizzuschuss in Höhe von 110 Euro.
Wie in den vergangenen Jahren gibt es den großen Heizzuschuss in Höhe von 180 Euro sowie den kleinen Heizzuschuss in Höhe von 110 Euro. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen.
Mit dem Heizzuschuss unterstützen wir gemeinsam mit den Gemeinden die Kärntnerinnen und Kärntner bei der Abdeckung ihrer Heizkosten.
Sozialreferentin LHStv.in Gaby Schaunig
Rund 3,36 Millionen Euro werden dafür bereitgestellt. Die Anträge können ab 1. Oktober 2024 bei der Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.
Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen wurden angehoben:
Für den großen Heizzuschuss beläuft sich die Einkommensgrenze für Alleinstehende auf 1.270 Euro netto, für Zwei-Personen-Haushalte auf 1.840 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 1.510 Euro netto, für Zwei-Personen-Haushalte bei 2.080 Euro netto.
Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 360 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt (gilt sowohl für den kleinen als auch für den großen Zuschuss). Beispiel: Bei zwei Erwachsenen mit zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze für den kleinen Heizzuschuss bei 2.800 Euro netto.
Wohnbeihilfe NEU
Ab dem kommenden Jahr stellen wir das System dann auf die Wohnbeihilfe NEU um, was große Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen wird.
Sozialreferentin LHStv.in Gaby Schaunig
Auch Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen, die bislang keine Wohnbeihilfe beantragen konnten, erhalten künftig Anspruch auf eine monatliche Unterstützung für Betriebskosten. Die Wohnbeihilfe NEU kann ab 01.01.2025 sowohl digital als auch analog beantragt werden.