Wer mit Bus oder Bahn unterwegs ist, bekommt die Fahrtkosten bis zu 100 Prozent erstattet. Die Einkommensgrenzen für das Pendeln mit dem Auto wurden erhöht.
Kärntner:innen mit geringem bis mittlerem Einkommen, die zur Arbeit oder Ausbildungsstätte pendeln, können im Rahmen der Arbeitnehmerförderung (ANF) über die Arbeiterkammer Kärnten einen Fahrtkostenzuschuss des Landes beantragen.
Im Einklang mit unserem Fokus auf Nachhaltigkeit haben wir sowohl die Förderhöhen als auch die Einkommensgrenzen angehoben.
Gaby Schaunig, die Arbeitsmarktreferentin des Landes
Maximaleinkommen für Individualverkehr angehoben
Personen, die weniger als 30.000 Euro jährlich verdienen und mehr als 30 Kilometer zur Arbeit pendeln, erhalten das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert. Zudem wurde das maximale Einkommen für den Individualverkehr auf 31.680 Euro angehoben. AK-Präsident Günther Goach betont: „Angesichts der geografischen Gegebenheiten in Kärnten und der anhaltenden Teuerungswelle ist es mir ein wichtiges Anliegen, sowohl jene Menschen zu unterstützen, die auf den Individualverkehr angewiesen sind, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen, als auch jene, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln.“
Wenn Sie Pendlerin oder Pendler sind, nutzen Sie die Gelegenheit und prüfen Sie aufgrund der neuen, verbesserten Richtlinien Ihren Anspruch!
Irene Hochstetter-Lackner, AK-Vizedirektorin und Vorsitzende des Arbeitnehmerförderungsbeirats
Interessierte haben noch bis zum 31. Oktober 2024 Zeit, einen Förderantrag zu stellen und von dieser finanziellen Entlastung zu profitieren.