Ab dem 1. November gilt die situative Winterausrüstungspflicht. Bei falscher Bereifung drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro. Es wird empfohlen, den Reifenwechsel-Termin rechtzeitig zu buchen.
Ab dem 1. November gilt auf Österreichs Straßen wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht: Pkw, Klein-Lkw und „Mopedautos“ müssen bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis mit wintertauglichen Reifen an allen Rädern ausgestattet sein. Auch wenn die Temperaturen noch herbstlich-mild sein können, ist es ratsam, jetzt einen Termin für den Reifenwechsel zu vereinbaren.
Kommt es zu einem plötzlichen Winter- bzw. Kälteeinbruch, sind die Werkstätten oft schon auf Wochen ausgebucht. Zudem kann es nachts oder in höheren Lagen bereits jetzt empfindlich kalt sein – einfache Straßennässe kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden.
ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried
Bestehende Winterreifen überprüfen lassen
Wintertaugliche Autoreifen sind mit den Kennzeichnungen M+S, M.S. oder M&S versehen und speziell für den Einsatz bei Schnee, Eis, Matsch und Kälte ausgelegt. „Die Profiltiefe von Winterreifen ist gesetzlich geregelt: Sie muss den ganzen Winter über mindestens vier Millimeter betragen – je nach Kilometerleistung sollten es zum Zeitpunkt des Reifenwechsels also schon noch rund sechs Millimeter sein“, erklärt der ÖAMTC-Rechtsberater. „Bei Diagonalreifen schreibt das Gesetz sogar mindestens fünf Millimeter Profiltiefe vor.“
Vor dem Umstecken sollten die vorhandenen Winterreifen daher überprüft werden. Da die Gummimischung im Laufe der Zeit aushärtet, können Verbraucher:innen davon ausgehen, dass herkömmliche Winterreifen etwa fünf Saisonen halten. Zeigen sich jedoch bereits Risse oder andere Schäden, sollte man nicht an der falschen Stelle sparen – beschädigte Reifen gefährden die Sicherheit erheblich.
Vorsicht – Sommerreifen im Winter können gefährlich werden
Wer den Wechsel auf Winterreifen zu spät oder gar nicht durchführt, riskiert laut dem Club-Juristen einiges: „Falsche Bereifung kann nicht nur Geldstrafen bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen, sondern auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen haben. Abgesehen davon schränken Sommerreifen die Fahrsicherheit bei winterlichen Bedingungen enorm ein.“ Ist man in höheren Lagen unterwegs und wird vom Winter überrascht, gilt rein rechtlich: „Als Alternative zu Winterreifen können auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern der Sommerbereifung montiert werden – das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße so gut wie durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist“, erklärt der ÖAMTC-Rechtsberater.
Kommt es bei winterlichen Bedingungen zu einem Unfall mit Sommerreifen, müsste man tatsächlich beweisen, dass dieser Unfall auch mit Winterbereifung passiert wäre – ansonsten trifft den:die Fahrer:in zumindest Mitverschulden.
Nikolaus Authried
Die Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Person muss der geschädigten Person jedenfalls Schadenersatz leisten – denkbar ist allerdings, dass sich die Versicherung beim Unfallverursachenden regressiert, d. h. die Schadensumme unter gewissen Umständen zurückverlangt (bis zu 11.000 Euro).
Für Kaskoversicherte, die im Winter mit Sommerreifen einen Unfall verursachen, gilt: Deckt die abgeschlossene Versicherungspolizze nur „leicht fahrlässig“ verursachte Schäden, wird die Versicherung höchstwahrscheinlich nicht zahlen, sobald ein weiterer Umstand wie überhöhte Geschwindigkeit oder Ablenkung durch Handy-Nutzung hinzukommt. „Wird bei dem Unfall auch eine Person verletzt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren“, warnt der ÖAMTC-Jurist.
Appell: Auto insgesamt für die kalte Jahreszeit rüsten
Neben den Reifen sollte auch das Auto selbst einem Winter-Check unterzogen werden. Altersschwache Batterien sind die häufigste Pannenursache. Ist die Batterie älter als vier Jahre oder wird das Fahrzeug hauptsächlich für Kurzstrecken genutzt, sollte vor dem ersten Kälteeinbruch eine Überprüfung durchgeführt werden. Um das Auto optimal auf den Winter vorzubereiten, sind zudem folgende Maßnahmen wichtig: Frostschutzmittel für die Scheibenwaschanlage auffüllen, Wischerblätter prüfen und bei Bedarf austauschen, Gummidichtungen imprägnieren sowie die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung sicherstellen und gegebenenfalls defekte Lampen erneuern.