Wer ein Brauchtumsfeuer am Karsamstag abbrennen will, muss dafür rechtzeitig ein Ansuchen bei der Stadt stellen.
In der Landeshauptstadt Klagenfurt werden jedes Jahr zu Ostern zahlreiche Brauchtumsfeuer entzündet. Bei der Durchführung eines Osterfeuers sind wichtige organisatorische Vorgaben zu berücksichtigen. Grundsätzlich darf ein Brauchtumsfeuer zu Ostern nur in der Nacht von Karsamstag (19. April 2025) auf Ostersonntag abgebrannt werden.
Es ist wichtig, Brauchtum und Traditionen wie das Osterfeuer am Karsamstag zu pflegen. Dabei gilt es aber unbedingt, die Sicherheitstipps der Feuerwehr zu beachten, damit keine Personen, Tiere oder Sachwerte Schaden nehmen können.
Feuerwehrreferent Bürgermeister Christian Scheider
Ansuchen können ab sofort gestellt werden
Um eine Gefährdung oder Belästigung der Umwelt und der Anrainer auszuschließen, ist für Brauchtumsfeuer eine vorherige Bewilligung erforderlich. In Klagenfurt wird diese von der Berufsfeuerwehr – Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz-Feuerpolizei – erteilt, sofern die örtlichen Gegebenheiten und die Witterungslage keine Gefahr einer Feuer-Ausbreitung oder eines Flugbrandes darstellen. Die Antragsformulare sind ab sofort unter www.klagenfurt.at und www.berufsfeuerwehr.at verfügbar und können zudem im Bürgerservicebüro des Rathauses sowie bei der Abteilung Feuerwehr (Hans-Sachs-Straße 2) abgeholt werden.
Die vollständig ausgefüllten Anträge sind spätestens vier Kalendertage vor dem Entzünden des Brauchtumsfeuers – also bis zum 15. April – einzureichen. Dies kann per Post an die Berufsfeuerwehr Klagenfurt (Hans-Sachs-Straße 2, 9020 Klagenfurt a. W.) oder per E-Mail an [email protected] erfolgen.
Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erfolgt ein Lokalaugenschein. Der Brennmaterialstapel muss zu diesem Zeitpunkt bereits ordnungsgemäß positioniert sein. Dabei ist sicherzustellen, dass der Abstand rund um das Brauchtumsfeuer so gewählt wird, dass weder bauliche Anlagen noch brennbare Gegenstände gefährdet werden.
Ausschließlich biogene Materialien
„Weiters darf die Beschickung des Feuers ausschließlich mit biogenen Materialien erfolgen – wie etwa Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub. Es muss auch immer eine erste Löschhilfe bereitgehalten werden, zB ein leistungsfähiger Wasseranschluss mit Schlauch oder eine entsprechende Anzahl an tragbaren Feuerlöschern“, stellt die Stadt Klagenfurt klar.
Die Bescheide für das Brauchtumsfeuer sind kostenpflichtig (14,30 Euro Bundesgebühr sowie 5,10 Euro Verwaltungsabgabe) und werden im Zuge des Ortsaugenscheins erlassen.
Stadt Klagenfurt