Nach dem Messerattentat in Villach mit einem Todesopfer und fünf Verletzten wurde die Untersuchungshaft für den 23-jährigen Tatverdächtigen verlängert.
Nach dem Terroranschlag am 15. Februar 2025 in Villach, bei dem ein 14-jähriger Kärntner ums Leben kam und fünf weitere Personen verletzt wurden, wurde der Tatverdächtige, ein 23-jähriger Syrer, am Montag, dem 17. Februar 2025, in die Justizanstalt Klagenfurt überstellt und Untersuchungshaft beantragt. Zwei Tage später, am Mittwoch, dem 19. Februar 2025, wurde diese nach einem Pflichtverhör verhängt.
Untersuchungshaft verlängert
Am Mittwoch, dem 5. März 2025, wurde die U-Haft nun nach einer Haftverhandlung verlängert. Laut dem Landesgericht Klagenfurt besteht Flucht- und Tatbegehungsgefahr, weshalb die Untersuchungshaft zunächst bis zum 7. April 2025 aufrechterhalten bleibt. Innerhalb dieses Zeitraums wird in einer weiteren Haftverhandlung über eine etwaige Verlängerung entschieden.
Es gilt die Unschuldsvermutung.