Auf Bundesebene wurde die Stallpflicht aufgrund der geringen Vogelgrippe-Infektionen aufgehoben. Kärnten wurde jedoch als Gebiet mit erhöhtem Risiko eingestuft, sodass weiterhin vorbeugende Schutzmaßnahmen für Geflügelbestände einzuhalten sind.
Aufgrund der derzeit geringen Anzahl an festgestellten Infektionen bei Wildvögeln in Österreich wurde auf Bundesebene entschieden, die Stallpflicht aufzuheben. Das gesamte Bundesland Kärnten wurde als Gebiet mit erhöhtem Risiko eingestuft. Das bedeutet, dass weiterhin vorbeugende Schutzmaßnahmen für Geflügelbestände eingehalten werden müssen, die größte Einschränkung – die Vorgabe, Geflügel im Stall zu halten – jedoch entfällt.
Verpflichtende Präventionsmaßnahmen
Verpflichtend bleiben weiterhin Präventionsmaßnahmen, um den Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Dazu gehören Netze, Dächer und Abzäunungen sowie die Fütterung und Tränkung der Tiere im Stall oder unter einem Unterstand. Zudem muss eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel gewährleistet werden. Auch alle Gerätschaften, Transport- und Beförderungsmittel für Geflügel sowie Ladeplätze sind mit besonderer Sorgfalt zu reinigen und zu desinfizieren.
Meldepflicht bei Auffälligkeiten
Eine Meldepflicht besteht darüber hinaus, wenn in einer Geflügelhaltung ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme der Tiere von mehr als 20 Prozent oder eine Verminderung der Eierproduktion um mehr als fünf Prozent über einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen sowie eine Mortalitätsrate von mehr als drei Prozent innerhalb einer Woche festgestellt werden.