Ab sofort steht Nutzern des digitalen Amts der neue „Online-Urkundenservice“ zur Verfügung, der es ermöglicht, Geburts- oder Heiratsurkunden schnell und unkompliziert online zu erhalten.
Alle Personen, deren Personenstandsregister seit dem 1. November 2014 aktualisiert wurden, beispielsweise durch eine Geburt, Heirat oder eingetragene Partnerschaft, wurden automatisch digital erfasst. Wenn die automatische Erfassung nicht stattgefunden hat, können Betroffene ihr Standesamt kontaktieren, um ihre Daten im digitalen Register aufnehmen zu lassen.
Mit dem neuen Urkundenservice haben alle Bürger, deren Daten digital erfasst sind, nun die Möglichkeit, Teilauszüge oder Gesamtauszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) von zu Hause aus zu bestellen, ohne dass ein persönlicher Besuch beim Amt erforderlich ist.
Weitere Digitalisierung in Planung
Florian Tursky, der Staatssekretär für Digitalisierung und Telekommunikation im Bundesministerium der Finanzen (BMF), unterstrich die Bedeutung dieses Meilensteins, um die Digitalisierung für alle Bürgerinnen und Bürger erfahrbar zu machen und den positiven Nutzen spürbar zu gestalten. Insbesondere in Situationen, in denen Dokumente schnell vorgelegt werden müssen, aber nicht zur Hand sind, wird der Wert dieses Services deutlich. Die Erweiterung des Urkundenservices ist geplant und es wird untersucht, welche weiteren Dokumente und Urkunden elektronisch zugänglich gemacht werden können.
Gebührenpflichtig bestellen
Die Bestellung von Teilauszügen oder Gesamtauszügen aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) ist gebührenpflichtig. Es können entweder ein Gesamtauszug oder Teilauszüge zu verschiedenen Themen wie Geburt, Ehe oder eingetragene Partnerschaft, Namensführung oder alle Ehen bzw. eingetragenen Partnerschaften bestellt werden.
Voraussetzungen für Nutzung des Urkundenservice
Um den Urkundenservice im Digitalen Amt nutzen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Registrierung in der App „Digitales Amt“
- Besitz einer Handysignatur oder ID-Austria
- Entrichtung einer Gebühr, die über die App „Digitales Amt“ mittels Online-Zahlungsmethode eingehoben wird
Elektronische Identität für optimale Nutzung
Um das digitale Amt und anderer E-Government-Services nutzen zu können, benötigt man eine elektronische Identität. Die ID Austria ermöglicht den Zugriff auf über 200 Online-Anwendungen verschiedener Behörden. Bereits über 826.000 ID-Austria wurden bis Ende März eingesetzt.