Landesrat Daniel Fellner zieht nach einem Jahr Bilanz zu den positiven Auswirkungen der neuen Raumordnung – Versieglung und Zersiedelung werden wirksam eingebremst.
Seit einem Jahr ist das neue Kärntner Raumordnungsgesetz in Kraft und ein Blick auf die Zahlen zeigt: Es wirkt.
Die neue Raumordnung stellt sich schützend vor Gebiete mit wichtigen Ökosystemleistungen und natürlichen Ressourcen; sie schützt Freiräume, hält Bodenversiegelung und Zersiedelung hintan, verhindert ein weiteres Abwandern von Ortskerninfrastruktur an die Peripherie und führt ganz offensichtlich auch zu einem Umdenken auf breiterer gesellschaftlicher Ebene.
Raumordnungsreferent Landesrat Daniel Fellner zieht Bilan
Das Kärntner Raumordnungsgesetz
So wurden 2022 durch das neue Raumordnungsgesetz um 94 Prozent weniger Freizeitwohnsitzflächen ausgewiesen als noch 2021 und 47 Prozent weniger Grünland in Bauland umgewidmet. Zudem hat sich die Bearbeitungsdauer auf Landesebene durchschnittlich um über einen Monat verkürzt.
Bereits gewidmetes Bauland mobilisieren, leer stehende Gebäude aktivieren, gewachsene Ortskerne reanimieren – darum geht es jetzt, das ist vernünftig und weitblickend.
Fellner, der darauf hinweist, dass auf Basis des neuen Raumordnungsgesetzes kein einziges Einkaufszentrum außerhalb eines Orts- oder Stadtkerns genehmigt wurde. Damit ist man Vorreiter in Europa
Das Thema Chaletdörfer
Mehrmals wurde im Vorjahr auch das Thema Chaletdörfer öffentlich erörtert, aber, so Fellner: „Es wurde kein einziges Chaletdorf bewilligt und das ist gut so. Kalte Betten und leere Ortskerne bringen den Gemeinden gar nichts, im Gegenteil sie schaden enorm. Der Erhalt und die Aufwertung der Lebensqualität in unseren schönen Kärntner Ortschaften ist mir ein Herzensanliegen.
K-ROG 2021
Wörtlich heißt es im K-ROG 2021: „Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Vielfalt und die Eigenart der Kärntner Landschaft und die Identität der Regionen des Landes sind zu bewahren.“ Diese Worte sieht Raumordnungsreferent Fellner ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes mit Leben erfüllt, denn „ich orte in meinen vielen Gesprächen mit den Menschen im Land ein breiteres Umdenken. Vieles, was in der Gesetzwerdungsphase noch heiß diskutiert wurde, gilt mittlerweile schon als selbstverständlich.“ Die neue Kärntner Raumordnung diene darüber hinaus als Best-Practice-Beispiel für andere Bundesländer, wie das Burgenland.
Der Erhalt von unverbauten Freiflächen, gewachsenen Ortszentren, naturnahen Kulturlandschaften ist unerlässlich für eine enkelverantwortliche Politik.
Landesrat Daniel Fellner