Im Bezirk Feldkirchen werden aufgrund erhöhter Brandgefahr Vorbeugungsmaßnahmen ergriffen. Die Bezirkshauptmannschaft hat eine Verordnung erlassen, die das Waldgebiet schützen soll. Jegliches Feuerentzünden ist verboten.
Im Bezirk Feldkirchen werden aufgrund besonderer Brandgefahr ab sofort Vorbeugungsmaßnahmen ergriffen. Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen hat eine Verordnung erlassen, die den Schutz des Waldgebietes gewährleisten soll. Die Trockenheit der letzten Wochen macht eine solche Verordnung notwendig, um Brände zu verhindern.
Maßnahmen zur Brandprävention
Im gesamten Waldgebiet des Bezirkes Feldkirchen sowie in dessen Gefährdungsbereich ist jegliches Feuerentzünden sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art verboten. Auch brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer, Zigaretten, Glasflaschen und Glasscherben dürfen im Waldgebiet und dessen Gefährdungsbereich nicht weggeworfen werden. Wer gegen diese Verordnung verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit hohen Strafen geahndet wird.
Strafen bei Verstößen gegen die Verordnung
Verstöße gegen die Verordnung zur Brandprävention im Bezirk Feldkirchen werden als Verwaltungsübertretung geahndet. Die Strafen können bis zu einer Geldstrafe von 7.270 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen reichen. Es ist also dringend geboten, sich an die Vorbeugungsmaßnahmen zu halten und somit die Brandgefahr zu minimieren.