Am Sonntag endet die Risikogruppenfreistellung am Arbeitsplatz, aber SARS-CoV-2 bleibt nach wie vor meldepflichtig. Die zehntägige Verkehrsbeschränkung für positiv Getestete bleibt ebenfalls bestehen.
Am 30. April 2023 endet die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung des Bundes, und ab dem 1. Mai 2023 entfällt die generelle Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen. Dennoch sind lokale Regelungen weiterhin zu beachten.
Risikogruppenfreistellung und Verkehrsbeschränkungen
Gleichzeitig endet am 30. April 2023 die Risikogruppenfreistellung zum Schutz gesundheitlich besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz. SARS-CoV-2 bleibt allerdings bis voraussichtlich 30. Juni 2023 meldepflichtig. Die zehntägige Verkehrsbeschränkung für positiv Getestete bleibt ebenfalls bis zum 30. Juni 2023 bestehen.
Kostenlose Covid-19-Angebote bleiben erhalten
Kostenlose Coronaimpfungen, Covid-19-Medikamente und Coronatests bei Symptomen oder für Risikopatienten werden weiterhin angeboten.
KABEG passt Schutzmaßnahmen in Spitälern an
Die Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG) teilt mit, dass ab dem 1. Mai 2023 in ihren Krankenhäusern keine FFP-2-Maskenpflicht mehr für Patienten, Mitarbeiter und externe Personen besteht. Je nach Infektionslage können jedoch Schutzmaßnahmen erneut eingeführt werden. In den KABEG-Häusern gibt es keine covidbedingten Besuchseinschränkungen mehr, allerdings wird um Rücksicht auf medizinische Abläufe und Mitpatienten gebeten. Lokale Vorgaben der Häuser sind weiterhin zu beachten.