Ab kommender Woche steht eine spezielle Regelung der Stromkostenbremse für Gewerbetreibende zur Verfügung, die ihren geschäftlichen und privaten Stromverbrauch über einen gemeinsamen Zähler abwickeln.
Die Strompreisbremse wurde eingeführt, um Privathaushalte angesichts steigender Energiekosten zu entlasten. Aber Gewerbetreibende, die ihren geschäftlichen und privaten Stromverbrauch über einen einzigen Zähler abrechnen, waren bisher kaum unterstützt worden. Daher wird ab nächster Woche eine spezielle Regelung zur Stromkostenbremse eingeführt, die diesen Unternehmern hilft.
Entlastung von bis zu 500 Euro
Betroffene Unternehmer können ab dem kommenden Montag einen Antrag zur Inanspruchnahme der erweiterten Stromkostenbremse einreichen. Dabei können sie eine durchschnittliche Entlastung von 500 Euro erwarten. Der Antrag kann online unter www.stromkostenbremse.gv.at/lufg/antrag zwischen dem 17. April und dem 31. Mai 2023 gestellt werden. Die Förderung wird automatisch auf der Stromrechnung für die kommenden 19 Monate ab dem 1. Juni 2023 berücksichtigt, wenn der Antrag genehmigt wird und die Bedingungen erfüllt sind.
Zusätzlicher Zuschlag für Mehrpersonenhaushalte
Für Haushalte, in denen mehr als drei Personen an derselben Adresse gemeldet sind, gibt es zusätzliche Zuschläge pro Person, für die kein gesonderter Antrag notwendig ist. Eine Doppelförderung durch die reguläre Stromkostenbremse und die erweiterte Regelung für Gewerbetreibende mit gemeinsamem Zähler sowie zusätzliche Förderungen durch den Energiekostenzuschuss oder das Pauschalmodell für Kleinunternehmen sind nicht möglich.