Nachdem Bürgermeister Christian Scheider den Dienstvertrag von Dr. Peter Jost mittels des „Notfallparagraphen“ umstritten verlängert hat, hat das Landesverwaltungsgericht den Bescheid der Gemeindeaufsicht zurückgewiesen.
Ende letzten Jahres wurde der Dienstvertrag von Herrn Magistratsdirektor Dr. Peter Jost bis 2025 verlängert, obwohl dieser bereits seinen Pensionsantritt angekündigt hatte. Bürgermeister Christian Scheider berief sich dabei auf den „Notfallparagraphen“ des Stadtrechts, der ihm die Befugnis gibt, wichtige Entscheidungen ohne Gemeinderat und Stadtsenat zu treffen.
Widerstand von SPÖ, FPÖ, Grünen und Neos
Die Entscheidung stieß auf Widerstand von SPÖ, FPÖ, Grünen und Neos, die eine Prüfung durch die Gemeindeaufsicht veranlassten. Das Bürgermeisterbüro legte daraufhin Beschwerde gegen den Bescheid ein und erhielt nun einen Beschluss vom Landesverwaltungsgericht.
Es gab Formalfehler, es gibt die Entscheidung, dass deshalb kein Bescheid vorliegt – laut Landesverwaltungsgericht. Wir hatten also Recht mit unserer Beschwerde. Rechtszustand derzeit: Es gibt nichts, was die Vorgangsweise des Bürgermeisters in Bezug auf die Verlängerung des Vertrages mit Jost als bedenklich darstellen würde.
Anwalt Christian Puswald
Fall nicht abschließend geklärt
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Behörde einen neuen Bescheid erlässt. Die rechtliche Situation bezüglich der Vertragsverlängerung von Magistratsdirektor Dr. Peter Jost in Klagenfurt ist somit noch nicht abschließend geklärt.