Ein unerwartetes Aufeinandertreffen mit einem Haustier auf der Straße kann für alle Beteiligten traumatisch sein. Wie sollten Sie in solch einem Moment vorgehen, und welche Schritte sind danach zu beachten?
Wie bei Verkehrsunfällen allgemein sollten Sie auch hier an erster Stelle für Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer sorgen. „Wie bei jedem Verkehrsunfall gilt: Mit dem Fahrzeug an einer sicheren Stelle anhalten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern“, betont Matthias Wolf, ein Jurist beim ÖAMTC.
Nachdem Sie sichergestellt haben, dass die Lage unter Kontrolle ist, können Sie sich vorsichtig dem betroffenen Tier nähern. Ein Halsband kann wertvolle Informationen über den Tierhalter bieten. Zudem empfiehlt es sich, Fotos vom Ort des Geschehens zu machen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen für das Tier
Es ist von essenzieller Bedeutung, den Zustand des Tieres schnell zu beurteilen. Es sollte vorsichtig von der Fahrbahn entfernt werden, wenn es keine Lebenszeichen mehr aufweist. Der Puls bei Hunden und Katzen lässt sich am besten an der Innenseite des Oberschenkels erfühlen. Ein noch lebendiges, aber verletztes Tier bedarf medizinischer Hilfe. Der Anruf bei einer Tierrettungsstelle oder der direkte Transport zum nächsten Tierarzt sind dann die besten Optionen.
Der ÖAMTC rät, sich vor dem Anfassen des verletzten Tieres entsprechend zu schützen, da es aus Schmerz oder Angst aggressiv reagieren könnte. Für den Transport sollte ein sicherer Behälter vorhanden sein, in dem das Tier komfortabel und sicher untergebracht werden kann.
Alarmierung von Polizei und Tierrettung
Während bei Wildtieren eine gesetzliche Meldepflicht besteht, ist dies bei Haustieren nicht der Fall. Jedoch weist der ÖAMTC-Jurist darauf hin, dass es ratsam sein kann, die Polizei zu informieren, besonders wenn der Tierhalter nicht auffindbar ist. Juristisch werden Tiere als „Sachen“ betrachtet, und ein verletztes oder gestorbenes Tier gilt demnach als „Sachschaden“.
Da Haustiere jemandem gehören, werden sie rein rechtlich wie eine ‚fremde Sache‘ gesehen. Wer das Haustier seinem Schicksal überlässt und nach einem Unfall einfach weiterfährt, ohne den:die Tierhalter:in oder die Polizei zu benachrichtigen, kann sich der Fahrerflucht strafbar machen. Wenn es Unfallzeug:innen gibt, ist zudem nicht auszuschließen, dass man wegen Tierquälerei angezeigt wird – auf dieses Delikt steht eine Geldstrafe von bis zu 7.500 Euro.
Matthias Wolf
Wer wird zur Verantwortung gezogen?
Tatsächlich werden in der Regel die Besitzer:innen für einen Haustierunfall zur Verantwortung gezogen – nicht die Unfalllenker:innen: „Verursacht ein Haustier einen Verkehrsunfall, muss der:die Tierhalter:in bzw. seine:ihre Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden am Auto aufkommen, unabhängig von der Frage des Verschuldens. Kann kein:e Tierhalter:in ermittelt werden, greift meist die eigene Kfz-Versicherung“, so der ÖAMTC-Jurist abschließend.