Die Landesregierung von Kärnten legt großen Wert darauf, finanzielle Unterstützung für Menschen bereitzustellen, die aufgrund der anhaltenden Inflation besonders darauf angewiesen sind. Mehr als 16 Millionen Euro sind für den „Kärnten Bonus Extra“ vorgesehen.
Alle Personen, die in Kärnten leben und bereits eine soziale Leistung des Landes Kärnten (wie Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, Heizkostenzuschuss, Ausgleichszulage usw.) erhalten, sind berechtigt. Darüber hinaus sind Personen bzw. Haushalte mit einem monatlichen Netto-Einkommen von bis zu 1.600 Euro (Alleinstehend/Alleinerziehend) bzw. 2.400 Euro (Paare) anspruchsberechtigt. Mit jedem zusätzlichen Haushaltsmitglied steigt die Einkommensgrenze um 400 Euro netto. Alleinerziehende werden speziell berücksichtigt: Für jedes minderjährige Kind im Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 700 Euro.
Es wird das Haushaltseinkommen in einem Monat im Zeitraum von November 2022 bis September 2023 berücksichtigt.
Auszahlung erfolgt in drei Phasen
Phase 1: Alle Personen in Kärnten, die soziale Unterstützung oder den „Kärnten Bonus Plus 2023“ erhalten, benötigen keinen Antrag zu stellen. Ihnen wird der „Kärnten Bonus Extra“ automatisch überwiesen. Die Überweisungen beginnen im Juli 2023.
Phase 2a: Für alle Personen in Kärnten, die keine soziale Förderung beziehen, aber die genannten Einkommensgrenzen erfüllen, wird ein Online-Portal bis zum 30. September 2023 geöffnet.
Phase 2b: Parallel dazu können alle Personen in Kärnten, die den Antrag nicht digital oder online stellen können oder möchten, sich bis zum 30. September 2023 an die Gemeinde ihres Wohnortes wenden. Der Antrag wird dann mit Unterstützung der Gemeinde auf herkömmliche Weise gestellt.
Auszahlungsweise
Die Haushalte, die den „Kärnten Bonus Plus Extra“ automatisch erhalten, bekommen im Juli 300 Euro direkt auf ihr Konto. Die Haushalte, die einen Antrag online oder bei ihrer Gemeinde stellen, erhalten den „Kärnten Bonus Extra“ je nach Eingangsdatum des Antrags.
Personen, die eine Barauszahlung statt einer Direktüberweisung bevorzugen, können dies dem Land mitteilen. In diesem Fall wird die Zahlung mittels Post („Post bar“) durchgeführt.
Antragsfrist: 3. Juli 2023 bis 30. September 2023
- Online Antragsformular: portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/GS173
- Antragsformular für Gemeinden: portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/GS174
- Informationen zur Antragstellung: www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L122