Neues VWGH-Urteil zur Fischotterverordnung 2019 entfacht erneut die Debatte um die Legitimität der Abschüsse von Wölfen in Österreich.
Die Debatte um die Abschüsse von Wölfen in Österreich hält an. Neue Anstöße kommen aus Kärnten, Tirol, Salzburg und Oberösterreich, wo entsprechende Verordnungen bereits existieren. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VWGH) hat die Fischotterverordnung 2019 in Niederösterreich für rechtswidrig erklärt, was Tierschutzorganisationen nun veranlasst, auch die Legitimität der Wolfsabschüsse zu hinterfragen.
Der World Wide Fund For Nature (WWF) bezeichnet dieses Urteil als »wichtigen Schritt für den zunehmend schwierigen Artenschutz in Österreich«. Demnach hat der Verwaltungsgerichtshof dem WWF und dem Ökobüro in einer außerordentlichen Revision zugestimmt, in der es um die Fischotterverordnung aus Niederösterreich aus dem Jahr 2019 ging.
Implikationen für den Artenschutz
In dem Urteil wird betont, dass anerkannten Umweltorganisationen die Möglichkeit zur Teilnahme am Verfahren sowie das Recht auf Überprüfung gewährt werden muss, wenn es um die Tötung streng geschützter Tiere wie Fischotter, Biber oder Wolf geht. Dies wurde durch die Verabschiedung von Abschussverordnungen bisher umgangen.
Die weitreichenden Auswirkungen dieses Urteils könnten auch für viele der zuletzt erlassenen Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten gelten. Denn, wie der WWF betont: „Die Aarhus-Konvention stellt klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Arten eingebunden sein müssen, sondern auch deren Konformität mit dem Unionsrecht überprüfen dürfen. Die zuletzt erlassenen Verordnungen haben dieses Beschwerderecht ausgehebelt“, so die Tierschutzorganisation.
Widerspruch aus der Politik
Allerdings bestreitet die Politik, dass dieses Urteil auf andere Verordnungen angewendet werden kann. Barbara Wedenig, Pressesprecherin des stellvertretenden Landeshauptmanns und Jagdreferenten von Kärnten, Martin Gruber, äußert scharfe Kritik: „Wir haben das Urteil zur Fischotterverordnung noch nicht erhalten, aber wir gehen davon aus, dass die Kärntner Wolfsverordnung rechtskonform ist!“.
Sie betont, dass die Verordnung nicht nur rechtlich vom Verfassungsdienst überprüft wurde, sondern auch – wie jede Verordnung – zur Begutachtung vorgelegt wurde. Tierschutzorganisationen hätten auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.