Informationen zu den erweiterten Kärntner Heizkostenzuschuss und Energiebonus 2023. Höhere Beträge und angehobene Einkommensgrenzen.
In der Regierungssitzung am 26. September 2023 wurden einstimmige Beschlüsse zur Fortführung bzw. Erhöhung des Kärntner Heizkostenzuschuss und des Kärntner Energiebonus gefasst. Die Änderungen sehen vor:
Höhere Beträge
Der große Kärntner Heizkostenzuschuss plus Energiebonus wurde auf 280 Euro erhöht. Anspruchsberechtigte erhalten nun 210 Euro für den kleinen Heizkostenzuschuss plus Energiebonus.
Angehobene Einkommensgrenzen
Für den großen Heizkostenzuschuss beträgt die Einkommensgrenze für Alleinstehende 1.160 Euro netto und für Zwei-Personen-Haushalte 1.680 Euro netto. Beim kleinen Heizkostenzuschuss liegen die Grenzen bei 1.360 Euro netto für Alleinstehende und 1.880 Euro netto für Zwei-Personen-Haushalte. Für jede weitere Person im Haushalt gibt es einen Zuschlag von 310 Euro (gilt für beide Zuschüsse).
Antragsstellung ab dem 2. Oktober
Anträge können ab dem 2. Oktober 2023 bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes unter www.ktn.gv.at.
Kostenaufteilung
Die Kosten für den Heizkostenzuschuss belaufen sich auf etwa 3,31 Millionen Euro. Diese Kosten teilen sich Land und Gemeinden. Um die Gemeinden finanziell nicht stärker zu belasten, bleibt dieser Betrag unverändert. Stattdessen wird der Energiebonus oben draufgelegt, der mit rund zwei Millionen Euro ausschließlich vom Land finanziert wird.