Änderungen bei den Fernwärme-Unterstützungs-Anträgen in Kärnten: Antragstellung jetzt ausschließlich bei ARGE SOZIAL.
Seit einigen Monaten halfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arge Sozial jeden 2. Dienstag im Monat Menschen, die wegen der stark gestiegenen Energiepreise einen Fernwärme-Unterstützungs-Antrag stellen möchten, beim Ausfüllen von Unterstützungsanträgen an die „KELAG Energie und Wärme“ (KEW). Ab sofort können diese Anträge ausschließlich bei der ARGE SOZIAL eingebracht werden.
Unterstützungsdetails und benötigte Unterlagen
Antragsteller können Einmalzahlungen zwischen 250 und 280 Euro pro Haushalt erwarten. Bei der Antragstellung sind der Meldezettel, ein Einkommensnachweis und die Heizkostenabrechnung der aktuellen Periode erforderlich.
Öffnungszeiten der Arge Sozial Beratung
- Montag: 8 bis 12.30 Uhr
- Dienstag bis Donnerstag: 8 bis 14 Uhr
- Freitag: 8 bis 13 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist unter der Telefonnummer 04242 22216 möglich.
Einkommensgrenzen und Sonderbudget
Die Einkommensgrenzen für die Fernwärme-Unterstützung beginnen bei 1392 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und steigern sich, je nach Personenanzahl. Für Sonderfälle außerhalb dieser Grenzen stellt die KEW ein Sonderbudget in der Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen und Beratung
Das Angebot ist für ganz Kärnten gültig. Interessierte finden weitere Details auf den Webseiten villach.at/fernwaermehilfe und kew.at/hilfspaket.htm.
Die Abteilung Soziales der Stadt Villach bietet allgemeine Beratungen und Informationen zu Sozialthemen von Montag bis Freitag während der Amtszeiten an.