Einreichungen bis 15. Oktober möglich – Preis soll Menschenrechtsarbeit fördern und Menschenrechtsbewusstsein in Bevölkerung stärken.
Der Kärntner Menschenrechtspreis wurde 1993 ins Leben gerufen. Seitdem sind mehr als 50 bemerkenswerte Initiativen von Einzelpersonen oder Organisationen prämiert worden. „Auch zum heurigen 30-jährigen Jubiläum suchen wir wieder ein besonders auszeichnungswürdiges Projekt in der Menschenrechtsarbeit“, so Landeshauptmann Peter Kaiser. Einreichungen mit einem Bezug zu Kärnten sind bis zum 15. Oktober 2023 von bundes- und landesweiten Dienststellen, Gemeinden, Interessenvertretungen sowie von natürlichen oder juristischen Personen oder anderen Gemeinschaften möglich. Der Kärntner Menschenrechtspreis ist mit 10.000 Euro dotiert.
Uns geht es darum, die Menschenrechtsarbeit zu fördern und gleichzeitig das Menschenrechtsbewusstsein in der Bevölkerung zu stärken. Der Preis kann nicht nur an Menschenrechtsaktivitäten in Kärnten gehen, sondern auch an Kärntnerinnen und Kärntner, die außerhalb des Bundeslandes im Dienste der Menschenrechte wirken.
Landeshauptmann Peter Kaiser
Er unterstreicht, dass die Menschenrechtsarbeit im Kontext der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen von großer Relevanz ist. Diese sind ein zentraler Bestandteil des Regierungsprogramms der Kärntner Nachhaltigkeitskoalition.
Vierköpfige Fachjury entscheidet über Vergabe
Eine Jury, bestehend aus vier Experten, entscheidet über die Preisvergabe. Ein persönlicher oder sachlicher Bezug zu Kärnten durch die Verantwortlichen des Projekts ist für den Erhalt des Preises erforderlich. Die offizielle Vergabe des Preises wird anlässlich des Tags der Menschenrechte im Dezember durchgeführt.
Für die Einreichung werden folgende Angaben erbeten: Hinweise zur einreichenden Person/Institution: Name und Adresse; Hinweise zur nominierten Person oder Organisation: Name und Adresse; Kurzbeschreibung der Initiative bzw. der erbrachten Menschenrechtsarbeit; Nachweis des Kärnten-Bezuges; Begründung der Preiswürdigkeit.
Die Unterlagen für die Nominierung sind an folgende Adresse zu richten:
- Amt der Kärntner Landesregierung
- Abteilung 1 – Landesamtsdirektion
- Kennwort: Menschenrechtspreis
- Arnulfplatz 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee